Der Rückzieher
Die Betriebe müssen sich nun doch nicht verpflichten, einen gewissen Prozentsatz ihrer Mitarbeiter zu halten, wenn sie einen Corona-Beitrag des Landes haben wollen.
von Heinrich Schwarz
Es war eine klare Forderung, die insbesondere von den SVP-Arbeitnehmern im Landtag vorgebracht wurde: Betriebe, die einen Corona-Landesbeitrag erhalten, sollen sich dazu verpflichten müssen, einen gewissen Prozentsatz ihrer Arbeitsplätze zu halten. Helmuth Renzler etwa forderte einen 70-prozentige Arbeitsplatz-Garantie.
Auch Vizelandeshauptfrau Waltraud Deeg betonte, dass durch die Förderung der Wirtschaft auch Arbeitsplätze abgesichert werden müssen. Sie sagte ganz klar: „Die Wirtschaft gehört unterstützt, aber wenn ein Betrieb Geldmittel erhält, muss das in Arbeitsplatzsicherung fließen, sonst ist es verpulvertes Geld.“
Wirtschaftslandesrat Philipp Achammer kündigte bei der Vorstellung des Landeshilfspaketes Anfang März schließlich an: „Zur Arbeitsplatzsicherung werden sich Betriebe, die einen Beitrag beziehen, verpflichten müssen, Arbeitsplätze aufrecht zu erhalten.“
Von einer Klausel zur Arbeitsplatzsicherung ist in den jüngst von der Landesregierung genehmigten Kriterien für die Fixkostenzuschüsse bis 100.000 Euro allerdings nichts zu finden.
Achammer bestätigt auf Nachfrage: Die Arbeitsplatz-Klausel gibt es nicht.
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