Null Toleranz

Foto: Lpa
Über 3.000 Sanitäts- und Krankenhausmitarbeiter sind noch nicht geimpft. Vielen sind die Konsequenzen einer Suspendierung nicht bewusst.
von Markus Rufin
Der Stichtag für den Impfzwang für Sanitätsberufe rückt immer näher. Ab 1. Juni gilt das entsprechende Dekret von Premierminister Mario Draghi, in wenigen Tagen werden die Mitarbeiter in den Krankenhäusern, Altenheimen und anderen Sanitätsstrukturen die Aufforderung erhalten, sich impfen zu lassen, sofern sie das nicht getan haben.
Sollte das nicht bis 1. Juni geschehen, werden die meisten von ihnen wohl suspendiert, da es im Sanitätsbereich kaum Möglichkeiten gibt, die Mitarbeiter ins Homeoffice zu überstellen.
Über die Konsequenzen für die Gesellschaft wurde in den letzten Tagen viel geschrieben. Teilweise stellen sich Seniorenwohnheime bereits auf eine Bettenreduzierung aufgrund eines Personalnotstandes ein. Zwar wird es wohl nicht dazu kommen, dass Heimbewohner nach Hause geschickt werden, aber eine Aussetzung von gewissen Diensten in einigen Strukturen ist kaum abwendbar.
Die Konsequenzen für die Mitarbeiter persönlich, sind offensichtlich aber nicht allen bewusst.
Vor einigen Tagen hat der Generaldirektor des Südtiroler Sanitätsbetriebes Florian Zerzer ein Schreiben an die Gewerkschaften verschickt, mit der Bitte, die Mitarbeiter über die arbeitsrechtlichen Folgen für Nicht-Geimpfte aufzuklären.
Das ist auch bitter nötig, wie Evelyn Januth vom ASGB berichtet: „In den Altenheimen und bestimmten Bereichen werden Mitarbeiter über die Suspendierung zu wenig aufgeklärt. Es handelt sich hierbei nämlich um ein Novum. Ein Gesetz, das Mitarbeiter suspendiert, gab es bisher noch nicht. Viele fühlen sich alleine gelassen.“
Eine Suspendierung hat nämlich nicht nur zur Folge, dass ein Mitarbeiter bis zum 31. Dezember keinen Beruf in der Sanität ausüben darf, auch der Gehalt wird ausgesetzt und Beiträge in die Pensionskasse werden ebenso wenig eingezahlt.
Darauf weist auch Marianne Siller, Pflegedirektorin im Sanitätsbetrieb hin: „Vielen ist nicht klar, dass die Suspendierung auch für die Pensionsbeiträge gilt. Wir haben Mitarbeiter, die um einen Nebenerwerb ansuchen, um einer anderen Tätigkeit während der Suspendierung nachzugehen, jedoch sind das alles Sachen, die nicht möglich sind.“
Siller zu Folge haben einige Mitarbeiter nach wie vor die Hoffnung, dass das Dekret nicht in ein Gesetz umgewandelt wird und sich dementsprechend noch nicht impfen lassen haben. Dass der Impfzwang noch abgewendet wird, ist aber unrealistisch. Im restlichen Italien gibt es nahezu keinen Aufstand gegen die Impfpflicht.
Personen, die sich trotz des Dekretes gegen die Impfung entscheiden müssen also entweder auf einen anderen Beruf umsteigen, ansonsten sind sie für mindestens sechs Monate so gut wie arbeitslos – womöglich sogar noch länger. „Es gibt noch einige Unklarheiten. Was mit den ungeimpften Mitarbeitern nach dem 31. Dezember passiert, steht derzeit noch in den Sternen“, erklärt Evelyn Januth.
Gesundheitslandesrat Thomas Widmann spricht in diesem Zusammenhang von „verheerenden Folgen“ für die Arbeitnehmer: „Sie verlieren insgesamt die Ausübungserlaubnis für ihren Beruf. Man darf nirgends mehr arbeiten. Viele Leute könnten sich also in eine Existenzproblematik reinreiten.“
Den Mitarbeitern bewusst zu machen, dass sie ihre Existenz aufs Spiel stellen, sei aber auch für die Gewerkschaften eine Herausforderung, meint Evelyn Januth: „Es ist nicht unsere Aufgabe, Leute zu überreden, sich impfen zu lassen. Wir können sie nur über die Konsequenzen aufklären. Auch dem Arbeitgeber sind die Hände gebunden, da er bei einer Missachtung strafrechtlich verfolgt werden kann.“
Es gebe zwar die Möglichkeit in einen anderen Bereich versetzt zu werden, aber diese Option sei nicht für alle Strukturen umsetzbar und außerdem erinnert Januth daran, dass der Arbeitgeber auch nicht dazu verpflichtet ist. Zum Schluss sei jedenfalls immer der Patient der Leittragende.
Immerhin gibt es aber eine positive Nachricht für einige Personen, die im Sanitätsbereich tätig sind, wie Soziallandesrätin Waltraud Deeg zu berichten weiß: „Wir haben ein Rechtsgutachten vorliegen, das besagt, dass einige Berufsgruppen nicht vom Dekret betroffen sind. Nur jene Gruppen, die ausdrücklich erwähnt werden, müssen sich daran halten.“ Das ändere aber nur wenig, da es sich vor allem um Berufsgruppen handelt, deren Ausbildung es nicht mehr gibt, weil sie überarbeitet wurde.
Einige Tage haben die Mitarbeiter aber noch Zeit, es sich anders zu überlegen. Sowohl Januth als auch Siller bestätigen, dass sich fortwährend Mitarbeiter impfen lassen, allerdings sagen beide, dass es auch Personen gibt, die die Impfung nach wie vor ablehnen. Wie viele es genau sein werden, wird sich in wenigen Tagen zeigen, sobald der Sanitätsbetrieb die Aufforderung an die Mitarbeiter schickt.
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