Die 5-Euro-Posse
Der Rechnungshof nimmt es ganz genau: Warum die STF-Politikerin Myriam Atz-Tammerle die „Unsumme“ von 5,64 Euro an den Regionalrat zurückzahlen muss.
Von Matthias Kofler
Myriam Atz-Tammerle betont, dass „alles ganz ordnungsgemäß“ abgelaufen sei. In seinem neuesten Bericht habe der Rechnungshof ihre Fraktion – die Süd-Tiroler Freiheit – sogar ausdrücklich für die vorbildhafte Finanzgebarung gelobt, verkündet die Abgeordnete voller Stolz.
Bei der Verwendung der Fraktionsgelder schaut der Rechnungshof den Politikern nun schon seit Jahren ganz genau auf die Finger. Aus Angst vor einer Klage geben die Fraktionen mittlerweile nur mehr einen Bruchteil der zur Verfügung gestellten Mittel aus. Und sie passen genau auf, dass ihnen bei der Dokumentation keine Fehler unterlaufen. Bis 2014 durfte jede Fraktion im Hohen Haus frei über die ihnen zugewiesenen Gelder verfügen. Doch mit der Monti-Reform vor sieben Jahren ist die Verwendung der Fraktionsspesen zu einem bürokratischen Husarenritt geworden. Sämtliche Rechnungslegungen werden von der Kontrollsektion des Rechnungshofes haargenau auf deren Richtigkeit überprüft. Die Fraktionen sind so artig, dass die regionale Kontrollsektion sogar schon Erbsen zählen muss. SVP-Sprecher Gert Lanz etwa durfte im Vorjahr Auskunft geben, warum seine Fraktion relativ viel Mineralwasser eingekauft hatte.
Die Posse zwischen Politik und Rechnungshof ist mittlerweile um eine neue Episode reicher: Der Regionalrat hat am 30. März eine Einnahme von exakt 5,64 Euro verbucht. Überwiesen worden war das Geld vom Konto der Süd-Tiroler Freiheit am 26. Januar dieses Jahres. Der Nachzahlung vorausgegangen war der Beschluss Nr. 192/2020 des Rechnungshofs vom 31. März 2020. „Das Geld gehört uns nicht, sondern dem Regionalrat – daher haben wir es ganz transparent und nachvollziehbar zurücküberwiesen“, erklärt Myriam Atz-Tammerle, die Fraktionssprecherin der Süd-Tiroler Freiheit im Regionalrat.
Wie kamen die 5,64 Euro überhaupt auf das Konto der STF? Die Geschichte hat ihren Ursprung in der vorausgegangenen Legislaturperiode 2013-2018. Am Ende der Legislatur sind alle Fraktionen verpflichtet, die übriggebliebenen Fraktionsgelder an den Regionalrat zurückzugeben. Das hat die Süd-Tiroler Freiheit, damals noch unter dem Vorsitz von Bernhard Zimmerhofer, im Herbst 2018 auch gemacht. „Da die Bank ihr Geschäftsjahr aber immer erst am Ende des Jahres abschließt, konnte sie uns nur eine provisorische Hochrechnung der Kontospesen und Zinsen vorlegen“, erinnert sich Atz-Tammerle. In der Endabrechnung sei dann festgestellt worden, dass sich die Bank in ihrem provisorischen Bericht um 5,64 Euro verschätzt habe. Diese Summe stand der Fraktion als Guthaben weiterhin zur Verfügung. „Da die alte ,Firma‘ Süd-Tiroler Freiheit unter Bernhard Zimmerhofer aber in der Zwischenzeit aufgelöst worden war und eine neue ,Firma‘ unter Myriam Atz-Tammerle entstanden war, wussten wir nicht, wohin mit diesem Geld“, berichtet die Fraktionssprecherin. Deshalb habe man sich umgehend mit dem Regionalrat und dem Rechnungshof in Verbindung gesetzt, um die Sache zu klären.
Erst mit dem Gutachten des Rechnungshofs vom März 2020 hatten Atz-Tammerle und Co. Rechtssicherheit: Die 5,64 Euro mussten an den Regionalrat zurückbezahlt werden. Da es sich hier um keinen Einzelfall gehandelt habe, empfiehlt die STF-Fraktionssprecherin dem Regionalrat, für die Zukunft eine klare Regelung zu erarbeiten. Schließlich will niemand Probleme mit dem Rechnungshof bekommen.
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Kommentare (5)
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andreas
Wenn die Politiker zu blöd sind, ihr Geld ordnungsgemäß zu verwalten, sollen sie einen Wirtschaftsberater damit beauftragen.
Jeder Private ist dazu verpflichtet, jeden Cent richtig abzurechnen, die Agenzia delle entrate sind auch nicht gerade angenehme Zeitgenossen, wenn bei der Abrechnung etwas fehlt.
Der Rechnungshof macht seine Arbeit und je genauer er hinsieht, um so besser.
schwarzesschaf
Dann les den Artikel noch mal durch, vieleicht verstehst du ihn dann
andreas
Ich habe ihn durchaus verstanden, eine falsch verbuchte Summe, da sie aus einer Schätzung resultiert, ist zurückzuüberweisen und gut ist.
Für eine korrekte Abrechnung braucht es keine Pressemitteilung oder einen Artikel.
Und welche Zustände herrschen in der Politik, wenn eine ordnungsgemäße Buchhaltung gelobt werden muss?
schwarzesschaf
Ja das sah man ja in der causa Durnwalder und einigen mehr das es das leider Braucht