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Das soziale Netz

Vor 30 Jahren wurde mit dem Landesgesetz 13/1991 die Basis für Südtirols modernes Sozialwesen gelegt: „Dezentrale und koordinierte Dienste sind Grundpfeiler des Sozialwesens“, sagt Landesrätin Deeg.

Als unter Soziallandesrat Otto Saurer am 30. April 1991 das Landesgesetz 13 zur „Neuordnung der Sozialdienste in der Provinz Bozen“ verabschiedet wurde, war dies der Grundstein für die Neuordnung des Sozialwesens in Südtirol.

Auch 30 Jahre nach seinem Inkrafttreten bildet das Landesgesetz das Fundament für Südtirols Sozialbereich. Soziallandesrätin Waltraud Deeg ist überzeugt:

„Mit der Bildung von 20 Sozial- und Gesundheitssprengeln wurde zum einen der soziosanitäre Ansatz gestärkt, aber auch die wohnortnahe Versorgung und Betreuung vor Ort begründet. Die Bedeutung und die wichtige Arbeit der Sozialdienste und der Sozialsprengel wurde nicht nur, aber vor allem in der aktuellen Krisenzeit mehr als deutlich. Hier werden Leistungen für und bei den Menschen erbracht.“ Durch das Landesgesetz 13/1991 erfolgte die Übertragung der Verwaltungsbefugnisse zur Führung der Sozialdienste auf die Gemeinden, die wiederum die Bezirksgemeinschaften damit betrauten.

30 Jahre Landesgesetz: Ein Blick auf die Zahlen

In den vergangenen 30 Jahren hat sich vieles getan: Während in den frühen 90er Jahren rund (umgerechnet) 184 Millionen Euro in den Sozialbereich flossen, sind es mittlerweile beinahe 570 Millionen Euro. Auch die Anzahl der in diesem Bereich beschäftigten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter stieg von 2950 auf 8829 im Jahr 2021. Die Sozialdienste bieten wichtige unterstützende Dienste und dienen in Form der Sprengel als dezentrale Anlaufstellen für Information, Beratung, Betreuung, Begleitung und Pflege. Zur Diensterbringung schließen die öffentlichen Träger der Sozialdienste vielfach Konventionen mit privaten Organisationen, Vereinigungen oder Einrichtungen ab, durch die ein breites Spektrum an Diensten abgedeckt werden kann.

„Die Vernetzung und Zusammenarbeit hat sich in diesen Jahren ständig vertieft, wodurch viele Menschen mit einem besonderen Unterstützungsbedarf für sie wichtige Dienste und Leistungen in Anspruch nehmen können“, unterstreicht Ressortdirektor Luca Critelli, der als ehemaliger Direktor der Landesabteilung Soziales einen umfassenden Überblick über dieses Wirkungsfeld hat.  

Sozialsprengel: Anlaufstellen vor Ort

Die Sprengel verfolgen primär Aufgaben im Bereich der Prävention, Intervention und Rehabilitation. Zu ihren Grundleistungen zählen die finanzielle Sozialhilfe, die Hauspflege, die sozialpädagogische Grundbetreuung, der Bürgerservice und die Anlaufstelle für Pflege und Betreuung. Sprengelübergreifend kommen weitere Dienste für Menschen mit Behinderungen, minderjährige Jugendliche oder auch Opfer von häuslicher Gewalt.

Das Angebot hat sich, ähnlich wie die Gesellschaft in Südtirol, verändert und ausgedehnt. So stieg in den vergangenen Jahrzehnten die Nachfrage nach Diensten wie der Hauspflege von zunächst 1460 Betreuten im Jahr auf letzthin über 6400.

Auch in den Arbeits- und Wohndiensten für Menschen mit Behinderungen kam es zu einem stetigen Zuwachs: 213 Menschen waren 1991 in einem Wohndienst untergebracht, 2021 sind es über 500. Eine Verdoppelung gab es im Bereich der Arbeitsdienste: 1991 waren 646 Menschen mit Behinderung in Werkstätten oder Tagesstätten tätig, 2021 sind es 1290. Einen besonders hohen Zuwachs gab es bei der Begleitung von Minderjährigen und Erwachsenen in Form der sozialpädagogischen Grundbetreuung: Wurden vor 30 Jahren 2049 Menschen vom Sprengel unterstützt, sind es 2021 über 10.000.

Die Plätze in Wohndiensten für Minderjährige haben im Vergleich dazu eher weniger zugenommen, nämlich von 157 auf 230.  

Sozialwesen in ständiger Weiterentwicklung 

Der Blick zurück sei wichtig. Dennoch gelte es auch nach vorne zu schauen und am Sozialwesen weiter zu bauen, ist Landesrätin Deeg überzeugt:

„Mit der Erstellung des neuen Landessozialplanes, aber auch mit unterschiedlichen Maßnahmen wie der Pflege- und Betreuungslandkarte, dem neuen Landesgesetz zur Gewaltprävention oder dem qualitativen und quantitativen Ausbau der Kleinkindbetreuung passen wir unser Sozialwesen den veränderten gesellschaftlichen Erwartungen und Anforderungen an. Gleichzeitig wissen wir, dass wir auf die wertvolle Vorarbeit, die unsere Vorgänger geschaffen haben, weiterhin bauen können.“

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