Leichtere Übertritte
Die Durchlässigkeit zwischen den verschiedenen Bildungswegen der deutschsprachigen Oberstufe wird ausgebaut und einheitlich geregelt. Eine entsprechende Entscheidung hat die Landesregierung getroffen.
Die Landesregierung hat den Übertritt zwischen den verschiedenen Schulen und Bildungswegen der deutschsprachigen Oberstufe einheitlich geregelt.
Demnach können Schülerinnen und Schüler der ersten Klasse Oberstufe bis zum 31. Jänner des jeweiligen Schuljahres ohne Ergänzungsprüfungen in die erste Klasse einer anderen Bildungseinrichtung wechseln. Für Übertritte nach dem 31. Jänner sind hingegen solche Prüfungen vorgesehen. Dies sieht eine gesamtstaatliche Regelung aus dem vergangenen Februar vor. Die Landesregierung hat sich den Vorschlag der Deutschen Bildungsdirektion zu eigen gemacht und diese Regelung für das deutschsprachige Bildungswesen in Südtirol übernommen.
Stichtag ist der 31. Jänner
„Wir wissen, dass Ausbildungswahl und Übergänge bei Jugendlichen und deren Familien oft auch mit Fragen und Unsicherheit verbunden sind“, betont in diesem Zusammenhang Landesrat Philipp Achammer, der den Beschluss heute der Landesregierung vorgelegt hat.
Mit Anhebung der Schulpflicht habe die Anzahl der Schüler zugenommen, die die erste Klasse Oberstufe wiederholen und sich in dieser Phase umorientieren, informiert der Landesrat. Daher sei es wichtig, einen Wechsel in diesem neunten Pflichtschuljahr nach klaren Spielregeln zu ermöglichen. D
ie neue Regelung kommt im kommenden Schuljahr 2021/22 erstmals zur Anwendung.
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