Faule Ausrede?
Warum LH Arno Kompatscher nicht daran denkt, ArbeiterInnen mit Werkverträgen von der Pass-Pflicht zu entbinden. Und gegen die Gewerkschaften stichelt.
Seit Montag ist der Konsum von Speisen und Getränken in den Innenräumen von Gasthäusern und Restaurants nur mehr mit dem Corona-Pass erlaubt. Auch die ArbeiterInnen mit Werkverträgen müssen seitdem nachweisen können, dass sie geimpft, getestet oder genesen sind.
Arno Kompatscher schließt eine Ausnahmeregelung für diese Berufsgruppen kategorisch aus. Die Ausrede, wonach die Handwerker und Bauarbeiter keine Möglichkeit hätten, sich regelmäßig zu testen, lässt der LH nicht gelten:
„Die Gewerkschafter und Firmenverantwortlichen haben sich bei unseren Treffen wiederholt gegen eine Testpflicht für die Angestellten ausgesprochen, mit dem Hinweis, dass in den Betrieben auch ohne Pflicht ausreichend getestet werde.“ (mat)
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Kommentare (43)
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sigo70
Es geht nur um eine Frage.
Auf welcher Grundlage verschärft man Maßnahmen im Gegensatz zu gesamtstaatlichen Regelungen?
Mit welcher Begründung ist dies möglich?
Welche Zahlen rechtfertigen dieses Verhalten?
andreas
Die Politiker und teilweise Landesangestellte durften kontinuierlich innen essen, ohne Test oder anderen Einschränkungen.
Auch jeder andere mit Werkvertrag, was eigentlich lächerlich war, da es reichte, die Partita IVA anzugeben und man durfte sich setzen, ohne durfte man sich nicht mal auf einem Stuhl im Freien setzen oder an die Wand anlehnen, wenn man auf jemanden gewartet hat.
Deshalb sollte der Landeshauptmann sich mit den Belehrungen etwas zurückhalten.
Die Nasenflügeltests, welche man selbst machen muss, sind so gut wie unbrauchbar, denn wenn einer nicht positiv sein will reicht es, wenn er statt 5x in jedem Nasenloch rumrührt, nur so tut als würde er es machen, interessiert die Verantwortlichen in den Teststationen nicht wirklich.
Diese Tests für irgend ene Erleichterung zu nutzen ist nicht mehr als eine Verzweiflungstat und am besten mit „besser als gar nix“ zu erklären, wobei gar nix wohl sicherer wäre, da dies keine falsche Sicherheit vermittelt.
gorgo
Du hast schon Recht.
Aber ob die Bevölkerung ohne irgendwelche Erleichterungen bei diesem Test-Testlauf mitmachen würde, wage ich zu bezweifeln.
Und diejenigen die ohnehin schon 1x pro Woche in der Firma getestet werden, sind froh diese Erleichterungen zu haben.
Bin schon gespannt, wie die Österreicher ihren grünen Pass hinbekommen. Möchten ja ‚Vorreiter‘ sein, aber vor Ende Mai ist da noch nichts.
Zur falschen Sicherheit. Die Zahlen werden in Italien durch die Mehrbewegung ziemlicher Sicherheit steigen. Wir werden sehen, ob wir das mit dem testen etwas abfangen können.
Die Schulen sind dafür ein guter Indikator.
leser
Anderle
Du schteibst es ja selber, dass selber in der nase herumrühren ausreicht, dann haben sie ja alle den freibrief
Wozu also duese unnützen diskussionen?
waldhexe
Herr Landeshauptmann, wissen sie überhaupt noch, was es zu bekämpfen gibt? Seit Tagen kein Toter mehr,10 auf der Intensivstation und kaum 100 auf der Normalstation. Bei 35.000 Nasenbohrertest 28 positive, die noch mittels PCR Test bestätigt werden müssen. Langsam müssten sie uns schon erklären, ob das alles noch verhältnismässig ist.
tirolersepp
Testen ohne Pflicht ist wie ein Brunnen ohne Wasser !!
leser
Tirolersepp
Welch ein glück dass südtirol due Forst hat um alle mit bier zu versorgen
pantone
Meiner Meinung nach bestehen gute Chancen, dass nun die Infektionszahlen trotz Lockerung der Einschränkungen nicht mehr steigen. Die Anzahl der Menschen mit mindestens einer Impfung zusätzlich jenen, die bereits infiziert gewesen sind, liegt bei mehr als 38 %. Bei vergleichbaren Prozentzahlen war auch in Großbritannien eine Besserung merkbar. Trotzdem ist der Corona-Pass derzeit eine gute Lösung.
sigo70
Meiner Meinung, bestehen gute Chancen, dass nun die Infektionszahlen auch ohne Maßnahmen nicht steigen würden. Zur Begründung wären die Erfahrungen von Mai 2020, da dachte jeder das kann nicht gut gehen und passiert ist nichts.
alfons61
Bis vor 14 Tage zka konnten Arbeiter von Unternehmen mit Vertrag NACH LANGEN hin und her wieder zum essen in Restaurants und Ausspeissungs Orte OHNE TEST UND BLA BLA BLA.
JETZT GEHT DIES PLÖTZLICH WIEDER NICHT MEHR.
BITTE NICHT BÖSE SEIN ABER MÖCHTE SIE ETWAS FRAGEN HERR LH:
SIND SIE NOCH ZURECHNUNGS FÄHIG UND WISSRN SIE NOCH WAS SIE TUN UND SAGEN ODER IST IHNEN ALLES ÜBER DEN KOPF GEWACHSEN UND SIND NICHT MEHR HERR DER SITUATION? ( ganz ehrlich gesagt von meiner seite das waren sie nie. Mit oder ohne Corona. )
Wünsche schönen Tag Herr LH und nicht zuviel denken. Lassen sie dies den Pferde über die haben ein grösseren Kopf.
sigo70
Wir leben in schwierigen Zeiten. Die Abteilungen für psychischer Gesundheit sind überlastet. Es ist auch verständlich, dass unter diesen Umständen viele psychische Probleme bekommen. Deshalb ist es für mich unverständlich, dass Verantwortungsträger die unter enormen psychischen Druck stehen, dich regelmäßige Tests und Gutachten dahingehend vorweisen müssen.
sepp
alfons61 wie willsch denken ohne hirn woas i schun long bedenk ob der patscher oans hot und das der herrvon onfong on der herr überfordert wor wie die sanitäts herrn isch woll längst bekannt
snakeplisskien
@andreas
Das stimmt nicht alles: Ursprünglich durften Betriebskantinen (Mensen) offen halten und in der Gastronomie nur jene verpflegt werden, für die ein Werksvertrag mit deren Firma bestanden hat.
Betriebskantinen sind solche, die von Firmen zur Verpflegung der eigenen Bediensteten betrieben werden, oder die von einer Genossenschaft betrieben werden, zu der sich die Bediensteten zusammengeschlossen haben (beispielsweise die Landesmensa).
Die Bestimmung zu den Werksverträgen wurde allerdings teils missbraucht, weil in der Gastronomie auch Personen verpflegt wurden, die eine Mehrwertsteuernummer besitzen und auch solche mit Essensgutscheinen. Ein Werksvertrag ist hingegen etwas anderes, weil ein solcher mit einer Firma für die Verpflegung derer Bediensteten abgeschlossen worden ist und eine solche Leistung auch einer anderen Besteuerung unterliegt. Eine Testpflicht oder ein sog. Grüner Pass waren damals allgemein nicht vorgesehen.
Mit einer weiteren Verordnung wurden nur mehr betriebsinterne Kantinen (Mensen) zugelassen und in der Gastronomie nicht einmal mehr die effektiven Werksverträge. Nachdem die Landesmensa nicht betriebsintern angesiedelt ist, musste auch diese geschlossen werden.
Warum jetzt auch für Werksverträge ein Test bzw. eine grüne Bescheinigung notwendig ist lässt sich wohl damit erklären, dass jetzt in den Innenräumen der Gastronomie nicht nur mehr ein bestimmter und nachverfolgbarer Personenkreis anwesend sein darf, nämlich die Arbeiter der konventionierten Betriebe, sondern Jedermann (sofern negativ gestestet, bescheinigt usw.).
Zur Beruhigung aller kann mitgeteilt werden, dass auch für die Landesmensa jetzt eine Bescheinigung notwendig ist.
andreas
So genau habe ich das mit den Mensen nicht verfolgt, in den Verordnungen waren jedenfalls immer die Ausnahmen wie Polizei, Straßendienst, usw.
Das mit der Partita IVA habe ich aus eigener Erfahrung geschrieben, wusste gar nicht, dass das nicht ganz sauber war.