Der Olga-Effekt
Weiteres Ei für den Meraner Anwalt Thomas Ladurner: Die Kassation annulliert den Freispruch des OLG, weil Hauptzeugin Olga Barisheva (angeblich) aufgetaucht ist.
Der Fall schien eigentlich eindeutig. Im Oktober vergangenen Jahres bestätigte das Bozner Oberlandesgericht den erstinstanzlichen Freispruch für den Meraner Anwalt Thomas Ladurner in der endlosen Sachwalter-Causa. Die Generalstaatsanwaltschaft legte allerdings Kassationsbeschwerde dagegen ein. Und nun das: Die Kassation hat den zweiten Freispruch nun aufgehoben und den Fall an das Oberlandesgericht Trient verwiesen.
Wofür? Um die ominöse Hauptzeugin Olga Barisheva anzuhören.
Die frühere „badante“ der Meraner Rentnerin, deren Sachwalter Ladurner war, ist seit mehreren Jahren unauffindbar. Trotz einer Suche über Interpol erschien sie nicht zur Berufungsverhandlung. Im erstinstanzlichen Prozess waren ihre Aussagen vom Gericht als unglaubwürdig eingestuft worden.
Die Kassation kommt nun aber zum Schluss, dass die Zeugin gemäß des Orlando-Gesetzes unbedingt in einem zweiten Berufungsverfahren angehört werden muss. Denn inzwischen gibt es einen polizeilichen Hinweis, wo sich Barisheva, die wegen des Falles bereits rechtskräftig verurteilt und gegen die in Bozen Anklage wegen Verleumdung erhoben worden ist, aufhält: In der Ukraine. Unter falschem Namen.
Ob es gelingt, die Zeugin zum zweiten Berufungsprozess in Trient zu bringen, ist allerdings eine andere Frage. Ein Großteil der Ladurner vorgeworfenen Straftaten ist inzwischen verjährt. (tom)
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