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Schwindeln mit Folgen

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Bei Corona-Pass-Verstößen drohen den Gästen sowie den Bar- und Restaurantbetreibern Strafen. Auch Gäste von Beherbergungsbetrieben brauchen einen Nachweis.

von Heinrich Schwarz

Mit der Öffnung der Innenbereiche ist den Bars und Restaurants in Südtirol ab Montag mehr erlaubt als in Restitalien. Dafür müssen die Betreiber aber den Aufwand in Kauf nehmen, beim Eintritt oder am Tisch zu kontrollieren, ob die Gäste getestet, geimpft oder genesen sind. Personen ohne gültigen Corona-Pass müssen aufgefordert werden, den Innenbereich des Lokals zu verlassen.

Für Restaurants ist in den Innenbereichen zudem eine Vormerkung notwendig, für Bars hingegen nicht.

Diese Corona-Pass-Kontrolle sorgt bei vielen Gastronomen für Unmut. Man werde sicher nicht Polizei spielen, heißt es. Doch laut Tourismuslandesrat Arnold Schuler bleibt es dabei, dass die Lokalbetreiber eine Mitverantwortung bei Corona-Pass-Verstößen tragen: „Wenn wir schon eine Frühjahrsöffnung ermöglichen, müssen die Betreiber schauen, dass die Gäste auch die Voraussetzungen erfüllen.“

MEHR DAZU SOWIE ALLE DETAILS ZU DEN ÖFFNUNGEN UND DEM CORONA-PASS LESEN SIE IN DER SAMSTAG-AUSGABE DER TAGESZEITUNG.

Foto(s): © 123RF.com und/oder/mit © Archiv Die Neue Südtiroler Tageszeitung GmbH (sofern kein Hinweis vorhanden)

Kommentare (25)

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  • andreas

    …wenn wir schon ermöglichen…
    600 Euro Schuler, spar dir solche Aussagen.

    Ein Gastwirt wird kaum die Ausweise kontrollieren, wenn man mit kopierten Zetteln kommt. Und eine Razzia, wo alle ihre QR Codes und Ausweise vorlegen müssen, wird wohl sogar der Polizei zu blöd sein.

    • besserwisser

      der landesrat für tourismus(verhinderung) wird wohl gemeint haben dass jeamnd danke sagt dafür dass er wieder selber geld verdienen darf…….
      lieber herr schuler: wir scheinen nicht auf dem selben planeten zu leben.
      ich wieder hole es schon wieder: es gibt nur zwei möglichkeiten: auf oder zu.
      glaubt ihr wirklich dass sich jemand noch an so komplizierte regelungen halten wird……..

  • sigo70

    Bevor man so einen Blödsinn beschließt, wird man doch wohl hoffentlich alles gut durchdacht haben? Besobders auch die Rechtssicherheit!
    Muß denn jemand eine Strafe fürchten, wenn die Verordnung verfassungswidrig ist. Früher oder später wird sie aufgrund dieser Tatsache aufgehoben werden.

  • backofen

    tut mir leid für die gastwirte leute bleib zu hause und gastwirte währt euch wir werden alle sckikaniert

  • tirolersepp

    Komplett unnötig das ganze Tam Tam, sofort öffnen, die Impfungen wirken, siehe Zahlen !!!

  • klum

    Das ist in Restaurants überhaupt kein Thema: Ich habe meinen Tisch telefonisch reserviert – Beim Eingang wird mein QR-Code auf Papier oder Handy abgescannt (5 Sekunden) – Wenn alles „negativ“ und korrekt werde ich vom Personal zum Tisch begleitet. Was soll daran so aufwendig und kompliziert sein? Etwas blöder ist es eigentlich nur in den Bars. Dort würde ich keinen INNEN-Betrieb machen, sondern „Material“ ins Freie liefern.
    Wen das zu viel ist soll den Laden zu lassen oder zuhause bleiben.

  • na12

    Heute in einem Gashaus/Bar Wirtin ohne Maske. Innen 5 ältere Herrn beim Essen ohne Maske. Dann 2 Herrn rein, auch ohne Maske. Beim Zahlen hat die Wirten die Maske aufgesetzt, weil wir sie anhatten. Ja so geht’s nicht, liebe Leute. Immer die Hand nach Hilfen ausstrecken und selber sich an gar nix halten und Kunden durch mangelnde Hygiene in Gefahr bringen. Wir werden noch unser Wunder erleben.

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