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Schwindeln mit Folgen

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Bei Corona-Pass-Verstößen drohen den Gästen sowie den Bar- und Restaurantbetreibern Strafen. Auch Gäste von Beherbergungsbetrieben brauchen einen Nachweis.

von Heinrich Schwarz

Mit der Öffnung der Innenbereiche ist den Bars und Restaurants in Südtirol ab Montag mehr erlaubt als in Restitalien. Dafür müssen die Betreiber aber den Aufwand in Kauf nehmen, beim Eintritt oder am Tisch zu kontrollieren, ob die Gäste getestet, geimpft oder genesen sind. Personen ohne gültigen Corona-Pass müssen aufgefordert werden, den Innenbereich des Lokals zu verlassen.

Für Restaurants ist in den Innenbereichen zudem eine Vormerkung notwendig, für Bars hingegen nicht.

Diese Corona-Pass-Kontrolle sorgt bei vielen Gastronomen für Unmut. Man werde sicher nicht Polizei spielen, heißt es. Doch laut Tourismuslandesrat Arnold Schuler bleibt es dabei, dass die Lokalbetreiber eine Mitverantwortung bei Corona-Pass-Verstößen tragen: „Wenn wir schon eine Frühjahrsöffnung ermöglichen, müssen die Betreiber schauen, dass die Gäste auch die Voraussetzungen erfüllen.“

MEHR DAZU SOWIE ALLE DETAILS ZU DEN ÖFFNUNGEN UND DEM CORONA-PASS LESEN SIE IN DER SAMSTAG-AUSGABE DER TAGESZEITUNG.

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