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Die Maklerprüfung

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Um Makler/in zu werden, müssen Bewerber/innen zahlreiche Anforderungen erfüllen. Der Dienst für Berufsbefähigungen der Handelskammer Bozen überprüft die Voraussetzungen zur Ausübung der Tätigkeit des Maklers bzw. der Maklerin.

Ein/e Makler/in ist, wer zwei oder mehrere Parteien zum Zweck eines Geschäftsabschlusses miteinander in Verbindung bringt, ohne an eine von ihnen durch ein Verhältnis der Mitarbeit, der Abhängigkeit oder der Vertretung gebunden zu sein.

Die meisten Makler/innen sind im Immobilienbereich tätig, aber es gibt auch Makler/innen, die im Waren- oder Dienstleistungsbereich tätig sind. In Südtirol gibt es beispielsweise einige Makler/innen, die auf die Vermittlung von Obst und Gemüse spezialisiert sind.

Um Makler/in zu werden, sind eine Reihe an Erfordernissen zu erfüllen. Als fachliche Voraussetzung müssen Bewerber/innen im Besitz eines Oberschulabschlusses sein, einen spezifischen Vorbereitungskurs absolviert und die Befähigungsprüfung bei der territorial zuständigen Handelskammer bestanden haben. Darüber hinaus müssen Anwärter/innen volljährig sein und dürfen keine schwereren Straftaten begangen haben.

Die Ausübung der Maklertätigkeit ist unvereinbar mit der Ausübung von unternehmerischen Tätigkeiten der Herstellung, des Verkaufs, der Vertretung oder der Verkaufsförderung von Gütern desselben Produktbereichs, für den die Maklertätigkeit ausgeübt wird. Auch mit der Tätigkeit als Angestellter bzw. Angestellte einer öffentlichen oder privaten Einrichtung oder eines Bank-, Finanz- oder Versicherungsinstituts ist die Maklertätigkeit unvereinbar.

Darüber hinaus ist es verboten, neben der Maklertätigkeit, als Kondominiumsverwalter/in, Handelsagent/in oder Handelsvertreter/in tätig zu sein. Lediglich Teilzeitarbeitsverhältnisse im öffentlichen Dienst bis maximal 50 Prozent sind vereinbar.

„Die nächste Anmeldefrist zur Maklerprüfung endet am 15. September 2021. Daraufhin findet eine schriftliche und eine mündliche Prüfung statt. Zur Prüfung anmelden können sich Bewerber/innen jedoch nur, wenn sie bereits den obligatorischen Vorbereitungskurs absolviert haben“, informiert Georg Tiefenbrunner von der Handelskammer Bozen.

 

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