„Er soll seine Strafe bekommen“
Im Bozner Inzest-Prozess sagt die Mutter des Angeklagten aus, der laut Anklage seine 16-jährige Tochter geschwängert hatte. Das Urteil soll am 14. Mai ergehen.
von Thomas Vikoler
Es ist einer der schwersten Fälle von sexueller Gewalt, die in den vergangenen Jahren am Bozner Strafgericht verhandelt wurden: Angeklagt ist ein 51-jähriger Südtiroler, dem die Staatsanwaltschaft vorwirft, seine eigene Tochter ab ihrem 14. Lebensjahr wiederholt sexuell missbraucht zu haben. Nicht nur das: Im Februar 2019 wurde bei der 16-Jährigen festgestellt, dass sie schwanger war.
Ein DNA-Test ergab: Der eigene Vater war dafür verantwortlich. Deshalb wird ihm nicht nur erschwerte sexuelle Gewalt, sondern auch Inzest nach Artikel 564 des Strafgesetzbuches vorgeworfen.
Mit angeklagt ist, wegen Beihilfe, die 55-jährige Ehefrau des Mannes. Sie hat laut Anklage im Juli 2018 von dem Missbrauch erfahren, erlaubte es ihrem Gatten aber trotzdem, das Ehebett mit der gemeinsamen Tochter zu teilen.
Die Tochter lebt, nachdem die Schwangerschaft bei ihr festgestellt worden war (auf die später ein Schwangerschaftsabbruch folgte), nicht mehr bei den Eltern. Der Vater befindet sich in U-Haft.
Beide Eltern haben in der laufenden Vorverhandlung am Landesgericht ein verkürztes Verfahren beantragt, was ihnen ein Drittel Strafnachlass garantiert. Dem Vater droht, inklusive diesem, eine Haftstrafe von knapp zehn Jahren.
Bei der Verhandlung am Dienstag wurden vier Zeugen angehört: Die Verteidigung der Mutter bot den Brunecker Psychiater Ivano Simeoni sowie ihre Schwester auf.
Für den Vater sagte der Psychotherapeut Claudio Fabbrici aus, der den 51-Jährigen seit einiger Zeit im Gefängnis behandelt.
Schließlich trat die Mutter des Angeklagten in den Zeugenstand. Sie berichtete von einer schwierigen Kindheit ihres Sohnes, bei dem ab der Schulzeit psychische Probleme aufgetreten waren. Er habe sich als Erwachsener aber, so die Mutter, um seine Familie gekümmert. Eine Aussage, die angesichts der Vorwürfe gegen ihn einen besonderen Beigeschmack erhält.
Die Mutter sagte aber auch: „Er soll für das, was er getan hat, seine Strafe bekommen.“
Das wird voraussichtlich auf der nächsten Verhandlung am 14. Mai der Fall sein. Bei diesem Termin werden ab 10.30 Uhr die Plädoyers gehalten, dann folgt das Urteil von Richterin Carla Scheidle.
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Kommentare (3)
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fliege
Tut mir leid, aber für solche Täter ist mir jede Strafe zu niedrig
kirchhoff
Glaub man den Geschichten aus dem Knast, dann dürften die 10 Jahre per Reaktion der Mitgefangenen, wie 25 Jahre wirken !
sorgenfrei
Abscheulich! Die frage ist aber auch, wie kann eine ehefrau und mutter dies mittragen? Wieviel mitschuld trägt sie?