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Abfuhr aus Rom

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Die Testpflicht in den Schulen bleibt aufrecht, eine Elterngruppe scheitert nun auch vor dem Staatsrat.

von Thomas Vikoler

Giancarlo Monteduro, Präsident der VI. Sektion des Staatsrats, benötigte wenige Zeilen für die Begründung seiner Entscheidung: Ein Antrag auf Aussetzung einer Präsidialverfügung eines Regionalen Verwaltungsgerichts werde vom Staatsrat lediglich in Ausnahmefällen behandelt. Und zwar dann, wenn ein unumkehrbarer Schaden droht.

Dies ist für Monteduro im Verfahren zur Testpflicht an den Südtiroler Schulen, um am Präsenzunterricht teilnehmen zu können, nicht der Fall. Deshalb wurde der Antrag einer Gruppe Eltern, die am Verwaltungsgericht Bozen Anfang April über die Anwälte Francesco Scifo und Renate Holzeisen einen Rekurs dagegen eingebracht hatten, nun für unzulässig erklärt.

„Diese Art der Anfechtung einer Präsidialverfügung ist im Gesetz gar nicht vorgesehen“, heißt es in der am Dienstag veröffentlichten Verfügung des Vorsitzenden der VI. Sektion des Staatsrates. Dort wird zudem auf den nahen Termin – 27. April – für die Bestätigungsverhandlung am Bozner Verwaltungsgericht verwiesen.

Also eine deutliche Abfuhr aus Rom für die Eltern aus Südtirol, die sich dem Rekurs gegen die Testpflicht angeschlossen haben. Ihre Zahl ist inzwischen von fünf auf zehn angewachsen.

Am 8. April hatte Michele Menestrina, Präsident des Bozner Verwaltungsgericht einen Aussetzungsantrag abgelehnt, der nun vom Staatsrat bestätigt worden ist. Die Testpflicht an den Schulen bleibt also aufrecht.

Menestrina schrieb in seiner Verfügung, dass kein wissenschaftlicher Beweis erbracht worden sei, dass der verpflichtende Nasenflügeltest für den Präsenzunterricht der Gesundheit der Kinder schade. Außerdem verwies er darauf, dass das Recht auf Bildung durch den Fernunterricht garantiert sei. Wer sich weigert sich dem Nasenflügeltest zu unterziehen, wird vom Präsenz- in den Fernunterricht überstellt.

Am 27. April findet die Verhandlung zur  Verfügung Menestrinas vor einem Bozner Richterkollegium statt, am 20. Mai befasst sich ein der Staatsrat mit der Präsidialverfügung Monteduros.

Die Rechtssicherheit, die Landeshauptmann Arno Kompatscher am Dienstag für diesen Südtiroler Sonderweg beim Testen in der Schule einforderte, wird also nicht so schnell geschaffen sein. Einen Termin für die Hauptverhandlung am Bozner Verwaltungsgericht gibt es bisher nicht.

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