Der beschlagnahmte Mercedes
Die Fristen für Fahrzeugrevisionen sind wegen Corona um zehn Monate verlängert. Dennoch wurde einem Tiefbauunternehmer aus Völs aufgrund eines (inzwischen gerichtlich ausgesetzten) Strafmandats der Stadtpolizei Bozen ein Mercedes-SUV beschlagnahmt und innerhalb von fünf Tagen verkauft.
von Thomas Vikoler
„Ich will mein Auto zurück“. Diesen Satz wiederholt Christian Mayrl immer wieder. Der 48-jährige Tiefbauunternehmer aus Völs fährt seit einem guten Monat mit einem Miet-Wagen zu den Baustellen. Denn „sein Auto“, ein weißer Mercedes GLE, hat inzwischen einen neuen Eigentümer.
„Ich weiß, dass es in Südtirol unterwegs ist und bereits in Polen war“, sagt Mayrl.
Er hat seinen SUV, den er vor gerade fünf Monaten gebraucht erworben hatte, nicht etwa verkauft. Nein, er war sehr zufrieden mit dem Modell. Der Mercedes wurde aber ungeplanterweise zum Gegenstand von insgesamt vier Strafmandaten, einer behördlichen Stilllegung („fermo amministrativo“), einer Beschlagnahme und schließlich eines Blitz-Zwangsverkaufs.
Der Mercedes hatte 35.000 Euro gekostet – verkauft wurde er vom Betreiber eines Parkplatzes für beschlagnahmte Autos in Elvas um gerade 15.000 Euro.
Was sich in den Wochen zuvor in dieser Causa abspielte, ist stellenweise unglaublich. In einem Rekurs des Ex-Autoeigentümers an das Friedensgericht Bozen, mit dem sein Anwalt eine Aussetzung eines Strafmandats der Stadtpolizei Bozen erwirkte, ist von Befugnisüberschreitung und Nicht-Anwendung von Gesetzen bzw. Verordnungen die Rede.
Also behördlicher Willkür.
Doch der Reihe nach: Am 15. Februar fuhr der Bagger-Unternehmer mit seinem Mercedes GLE durch die Bozner Galileistraße, wo er von einer Streife der Stadtpolizei angehalten wurde. Von dieser wurde er darauf hingewiesen, dass der Termin des Fahrzeuges für die Hauptfahrzeugrevision („collaudo“) abgelaufen sei. Die Polizisten verhängten ein Strafmandat in der Höhe von 173 Euro und forderten den Fahrer auf, die Revision durchzuführen.
Einige Tage zuvor, bei einer Kontrolle durch die Carabinieri in Sterzing, war die vermeintlich verfallene Revision nicht beanstandet worden.
Eine Woche später, am 22. Februar, wurde der Unternehmer erneut von der Bozner Stadtpolizei angehalten. „Ich war auf dem Weg zur Landes-Revisionsstelle in der Bozner Industriezone“, erinnert sich der Mann. Doch diese Rechtfertigung wollten die Beamten nicht gelten lassen. Nach einer Rücksprache mit der Zentrale lautete die Losung: „sequestro“.
Die Beamten stellten ein Strafmandat über 1.984 Euro aus, in dem sie Folgendes vermerkten: „Das Fahrzeug wird im Verwahrungswege stillgelegt.“ Der Eigentümer wurde angewiesen, mit seinem SUV nach Hause zu fahren und es dort stehen zu lassen.
Was er – nach einem Umweg über Sterzing – auch tat.
An seinem Wohnsitz in Völs erhielt er am 2. März Besuch von der Ortspolizei Karneid. Diese traf den weißen Mercedes zunächst nicht beim Wohnhaus an, was sich aber klären ließ. Der Noch-Eigentümer hatte den Wagen etwas verstellt. Doch schließlich stellten die beiden Ortspolizisten fest: Das stillgelegte Fahrzeug sei unerlaubterweise verwendet worden, also zu beschlagnahmen. Das wurde dann auch mithilfe eines Abschleppwagens durchgeführt. Zudem erstatteten sie Strafanzeige wegen Siegelbruchs und Widerstand gegen Amtspersonen. Mayrl bestreitet beides.
Die Beamten aus Karneid wendeten für den Zwangsverkauf Artikel 214, Absatz 8 an. Dort heiß es: „Wer unrechtmäßig mit einem stillgelegten Fahrzeug fährt, erhält eine Strafe von 1.984 bis 7.937 Euro, es wird sofort abgeschleppt und geht in das Eigentum des gesetzlichen Verwahrers über. Ohne Kosten für den Fiskus.“
Der Passus war erst 2018 in Artikel 214 der Straßenverkehrsordnung eingefügt worden. Zuvor galt er allein für herrenlose, im öffentlichen Raum geparkte Autos, deren Eigentum zuvor niemand beansprucht hatte.
Im Falle des Tiefbauunternehmers aus Völs bedeutete er freilich, dass er seinem Mercedes GLE verlor – und das innerhalb weniger Tage. Nach der Beschlagnahme hatte sich Mayrl auf den Parkplatz in Elvas bei Brixen begeben, um (erlaubterweise) einige Sachen aus dem Fahrzeug mitzunehmen. Beim nächsten Besuch am 7. März, also fünf Tage nach der Beschlagnahme, war der weiße Mercedes bereits verkauft.
„Ich hatte mir nicht im Traum ausgedacht, dass das so abläuft. Ich war mich sicher, dass ich meinen Wagen wieder zurückbekomme“, sagt Mayrl.
Das muss nun das Friedensgericht Bozen klären. Dort erwirkte sein Anwalt Ende März eine Aussetzung des zweiten Strafmandats der Stadtpolizei Bozen, am 19. Mai findet die Verhandlung in der Sache selbst statt. Laut Klage bestand am 22. Februar für Mayrls SUV keine Revisions-Pflicht. Aufgrund von zwei EU-Verordnungen war die Frist wegen Corona zweimal um jeweils zehn Monate aufgeschoben worden. Bei den italienischen Bestimmungen gibt es zwar ein Vakuum von zwei Monaten – Jänner und Februar 2021 -, dieses sei aber
durch die zweite EU- Verordnung vom 16. Februar (Nr. 367/2021) geschlossen worden.
Der „collaudo“ hätte im konkreten Fall erst innerhalb Februar durchgeführt werden müssen.
Bekommt Mayrl, sollte er vor Gericht gewinnen, seinen Wagen zurück? Eine bisher ungeklärte Frage, denn der neue Eigentümer hat ihn rechtmäßig erworben und kann nicht gezwungen werden, ihn zurückzugeben. Mit den 15.000 Euro aus dem Verkauf würde sich der Unternehmer jedenfalls nicht zufrieden geben.
Der Betroffene ist sich sicher: „Diese Geschichte wird eine Fortsetzung haben“.
Kommentare (27)
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