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Führerschein (ganz) weg

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Eine Autofahrerin aus Eppan, die mit ihrem Pkw einen Mann aus Kaltern auf einem Zebrastreifen überfuhr, verliert ihren Führerschein. 

von Thomas Vikoler

Die Einführung des Tatbestandes der Tötung im Straßenverkehr im Jahre 2016 (Artikel  589-bis) hat nicht unbedingt zu einem Rückgang der Verkehrsunfälle geführt. Es gelten seitdem aber Nebenstrafen, von denen viele Autofahrer möglicherweise bis heute nicht wissen. 

Zum Beispiel der Entzug des Führerscheins auf unbestimmte Zeit. 

Diese Nebenstrafe erhielt am Mittwoch am Landesgericht eine 60-jährige Autofahrerin aus Eppan. Sie hatte am 22. Jänner vergangenen Jahres gegen 20.10 Uhr in Kaltern einen folgenschweren Verkehrsunfall verursacht. 

In der dortigen Bahnhofsstraße überfuhr sie, vom Kalterer See kommend, mit ihrem Pkw einen Fußgänger. Direkt auf dem Zebrastreifen. Der 78-jährige Mann aus Kaltern wurde mit voller Wucht gegen die Windschutzscheibe geschleudert und stürzte auf dem Boden. Er wurde mit schweren Verletzungen in die Intensivstation des Bozner Krankenhauses gebracht, wo er zwei Tage später verstarb. 

Die Staatsanwaltschaft nahm gegen die Autofahrerin Ermittlungen wegen Tötung im Straßenverkehr auf, weil sie offensichtlicherweise bei dem Unfall die Straßenverkehrsordnung verletzt hatte. Zebrastreifen sind jener Ort, an dem Fußgänger am meisten geschützt sein müssten. In der folgenden Anklage zum Tatbestand der Tötung zum Straßenverkehr warf die Staatsanwaltschaft der Autofahrerin sowohl unbestimmte Fahrlässigkeit (Nachlässigkeit, Unachtsamkeit und untüchtiges Verhalten am Steuer) als auch bestimmte Fahrlässigkeit (Verstoß gegen Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung) vor. 

Der Fußgänger habe sich hingegen ordnungsgemäß verhalten, indem er die Straße auf dem Zebrastreifen überquerte. 

Nun hat die 60-jährige Frau aus Eppan am Landesgericht einen Antrag auf einen gerichtlichen Vergleich gestellt. Sie erhält ein Jahr und acht Monate Haft bedingt. Als Nebenstrafe wird ihr der Führerschein auf unbestimmte Zeit entzogen. Eine Sanktion, die nicht nur bei durch Alkohol erschwerter Tötung im Straßenverkehr angewandt werden kann. 

Das Vergleichsurteil wird am 1. Juni formalisiert. 

Foto(s): © 123RF.com und/oder/mit © Archiv Die Neue Südtiroler Tageszeitung GmbH (sofern kein Hinweis vorhanden)

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