Keine Schuldigen
Zum Tod des 13-jährigen Flüchtlings Adan Hussein sind nun die Verfahren gegen die beiden letzten verbliebenen Ärztinnen eingestellt worden. Zumindest strafrechtlich ist niemand (mit)verantwortlich.
von Thomas Vikoler
Es gab einen nachgewiesenen Diagnosefehler, aber keine Schuldigen. Das ist das Fazit eines dreieinhalb Jahre dauernden Strafverfahrens zu einem Fall, der italienweit für Aufsehen sorgte: Der Tod des 13-jährigen kurdischen Flüchtlings Adan Hussein am 7. Oktober 2017 im Bozner Krankenhaus.
Der Fall Adan war deshalb so irritierend, weil der körperlich beeinträchtigte Bub und seine mit ihm aus Schweden eingereiste Familie in den Tagen zuvor unter den Augen der zuständigen Behörden buchstäblich durch Bozen geirrt waren. Niemand fühlte sich für zuständig.
Ein Strafverfahren gegen mehrere Beamte zum Verdacht der Amtsunterlassung wurde später eingestellt.
Und am Dienstag endete am Bozner Landesgericht auch das Verfahren gegen die zwei verbliebenen Ärztinnen, gegen welche die Staatsanwaltschaft 2017 Ermittlungen zum Verdacht der fahrlässigen Tötung eingeleitet hatte.
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Kommentare (13)
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steve
In Notsituationen sollte jedem geholfen werden aber wenn man mittellos nach abgelehntem Asylbescheid in einem anderen Land in ein zweites Land kommt kann man dann erwarten dass man volle soziale Unterstützung erhält wie ein Einheimischer?
Mich würde interessieren wie würde sowas in den Usa oder in Deutschland gehandhabt?!
paul1
Immer und überall wird ein Schuldiger gesucht um Schadenersatzforderung stellen zu können..
exodus
@paul1 Ganz Ihrer Meinung, ich frage mich, wieso ein so soziales Land wie Schweden, habe dort gelebt, dieser Familie Hilfe verweigert hat. Wie kann eine Familie mit einem so vorbelasteten Kranken durch die Länder ziehen, einfach verantwortungslos und dann noch prozessieren, unerhört………
ostern
@exodus
Ganz deiner Meinung. Schweden wird schon seinen
Grund gehabt haben eine Hilfe zu verweigern. Der Bub
tut mir natürlich auch leid, vielleicht haben sogar die
Prozessspesen die Südtiroler bezahlt.
exodus
@ostern Die Prozessspesen wurden natürlich vom Steuerzahler beglichen. Als nullatenenti wird den Leuten ja ein Rechtsanwalt zugewiesen! Toto würde sagen: ED IO PAGO, in diesem Fall sind es wir……
stefanrab
Hier hat der Steuerzahler keine Prozessspesen der Familie bezahlt. Die brauchten keinen Rechtsanwalt da sie nicht angeklagt waren. Die Ärztinnen hingegen hatten einen Rechtsanwalt
paul1
@stefanrab.. warum schreiben sie so einen Unsinn?? Die Familie hat wohl einen Rechtsanwalt genommen und sie haben mehrere Klagen eingereicht unter anderem auch Ärzte im Krankenhaus verklagt..