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Keine Schuldigen

Zum Tod des 13-jährigen Flüchtlings Adan Hussein sind nun die Verfahren gegen die beiden letzten verbliebenen Ärztinnen eingestellt worden. Zumindest strafrechtlich ist niemand (mit)verantwortlich.

von Thomas Vikoler

Es gab einen nachgewiesenen Diagnosefehler, aber keine Schuldigen. Das ist das Fazit eines dreieinhalb Jahre dauernden Strafverfahrens zu einem Fall, der italienweit für Aufsehen sorgte: Der Tod des 13-jährigen kurdischen Flüchtlings Adan Hussein am 7. Oktober 2017 im Bozner Krankenhaus.

Der Fall Adan war deshalb so irritierend, weil der körperlich beeinträchtigte Bub und seine mit ihm aus Schweden eingereiste Familie in den Tagen zuvor unter den Augen der zuständigen Behörden buchstäblich durch Bozen geirrt waren. Niemand fühlte sich für zuständig.

Ein Strafverfahren gegen mehrere Beamte zum Verdacht der Amtsunterlassung wurde später eingestellt.

Und am Dienstag endete am Bozner Landesgericht auch das Verfahren gegen die zwei verbliebenen Ärztinnen, gegen welche die Staatsanwaltschaft 2017 Ermittlungen zum Verdacht der fahrlässigen Tötung eingeleitet hatte.

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