Verlängerte Frist
Soforthilfe und Sondermietbeitrag werden bis zur Einführung der neuen Maßnahmen verlängert. Ansuchen sind nun noch bis 30. April 2021 beim Sozialsprengel möglich.
Auf Antrag von Soziallandesrätin Waltraud Deeg hat die Landesregierung in ihrer Dienstag-Sitzung der Verlängerung der Fristen für die Corona-Unterstützungsmaßnahmen „Soforthilfe Covid-19“ und „Sonderbeitrag für Miete und Wohnungsnebenkosten Covid-19“ beschlossen.
Die Verlängerung von Amtswegen sei nötig, um damit einen reibungslosen Übergang zu den ab Mai geltenden erweiterten CoronaHilfen zu garantieren: „Viele Südtiroler Familienbefinden sich nach wie vor in einer finanziell angespannten Lage, zumal sich die Lage am Arbeitsmarkt noch nicht wesentlich verbessert hat. Es ist darum stimmig und sinnvoll, die bestehenden Leistungen zeitlich zu verlängern“, betont Landesrätin Deeg.
An den Kriterien und den Voraussetzungen für eine reibungslose Abwicklung der neuen CoronaHilfen werde derzeit auf Hochtouren gearbeitet. Das Ziel sei es, diese ab Mai den Bürgerinnen und Bürgern zur Verfügung zu stellen.
Verlängerung greift automatisch
Die Verlängerung erfolgt von Amts wegen, das heißt bisherige Bezieher der Corona-Unterstützungsleistungen müssen nicht erneut darum ansuchen, sondern erhalten für einen oder zwei zusätzliche Monate die jeweilige Leistung.
Diese Verlängerung greift für jene Leistungsempfänger, die zuletzt im Februar oder März 2021 den Monatsbeitrag der Soforthilfe oder des Sondermietbeitrags erhalten haben.
Zudem wurde die Möglichkeit geschaffen, dass auch noch innerhalb 30. Aprl 2021 um die Leistungen „Soforthilfe Covid-19“ und „Sonderbeitrag für Miete und Wohnungsnebenkosten Covid-19“ beim zuständigen Sozialsprengel angesucht werden kann.
Hierbei gelten die bisherigen Voraussetzungen und Höchstgrenzen. Insgesamt werden damit weitere 10,5 Millionen Euro für die Unterstützung krisenbetroffener Familien und Einzelpersonen zur Verfügung gestellt.
Über 19 Millionen an Soforthilfen bereits ausbezahlt
Seit Dezember 2020 konnte um die „Soforthilfe Covid-19“ und um den „Sonderbeitrag für Miete und Wohnungsnebenkosten Covid-19“ angesucht werden. Bisher wurden bereits rund 19 Millionen Euro an Unterstützung ausbezahlt: 8900 Bürgerinnen und Bürger wurden mit 13,99 Millionen Euro über die Soforthilfe unterstützt, 5300 Menschen haben einen Sonderbeitrag für Miete und Wohnungsnebenspesen (insg. 5,03 Millionen Euro) erhalten. Parallel dazu wurden auch die regulären Leistungen der Finanziellen Sozialhilfe in Anspruch genommen.
Bis Ende Februar haben 1.700 Menschen in Südtirol 1,45 Millionen Euro über das Soziale Mindesteinkommen an Unterstützung erhalten, 9.700 Bürgerinnen und Bürger haben 6,12 Millionen Euro als Beitrag für Miete- und Wohnungsnebenkosten bezogen.
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