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Der Millionen-Poker

Im Streit um die 20 Millionen Euro für Schutzausrüstung aus China, die von Oberalp vor einem Jahr für den Sanitätsbetrieb vorgestreckt wurde, zeichnet sich eine juristische Lösung ab. Oberalp-Präsident Heiner Oberrauch sagt: „Für uns wird es langsam eng“.

von Thomas Vikoler

Es war eine Zeit, in der die Regierungen dieser Welt um Anti-Corona-Schutzausrüstung aus China rauften. Es war am Beginn der Pandemie, die uns weiter in Atem hält. Und es war am 24. Februar 2020, als das Land Südtirol die Firma Oberalp um die Lieferung von weiteren Masken und Schutzanzügen bat. Durch Landeshauptmann Arno Kompatscher persönlich, der sich mit Oberalp-Präsident Heiner Oberrauch in Verbindung setzte. Er sicherte laut Oberrauch mündlich zu, dass das Land die Garantie für die Zahlung der Ware übernehme.

Einen Tag zuvor, am 23. Februar, war die erste von Oberalp vermittelte Lieferung in Südtirol eingetroffen: Jene FFP2-Masken und Schutzanzüge mit Wert von fünf Millionen Euro, die bald darauf zum Gegenstand eines Strafverfahrens gegen Oberalp-Geschäftsführer Christoph Engl und Sanitätsgeneral Florian Zerzer wurden, das sich inzwischen an einem Beweissicherungsverfahren über die Qualität der Schutzausrüstung festgefahren hat.

Erst Wochen später wurde die Mega-Bestellung im Wert von 20 Millionen bekannt, für die Oberalp 20 Millionen Euro in Dollar vorstreckte.

Inzwischen ist über ein Jahr vergangen und Heiner Oberrauch wartet weiter auf die Bezahlung der bestellten Ware. „Unsere Anwälte und die von Sanitätsbetrieb und Land verhandeln seit einiger Zeit über eine juristische Lösung. Vor 14 Tagen gab es die Zusage, dass zumindest ein Teil des Betrages ausgezahlt würde, doch bisher ist bei uns kein Geld eingelangt“, sagt Oberrauch.

Die Oberalp-Holding, die für den Auftrag eine chinesische Fabrik, in der sie normalerweise Gore-Tex-Jacken fertigen lässt, engagiert hatte, hat die 20 Millionen Euro über einen Bankkredit vorfinanziert.

„Die Banken werden nervös, für uns wird es langsam eng“, betont Heiner Oberrauch.

Dass es zumindest eine Zusage für eine Teilzahlung gibt, lässt erkennen, dass der Sanitätsbetrieb von seiner strikten Linie abgewichen ist. Sanitätsgeneral Zerzer hatte nach Bekanntwerden des Streitfalles betont, dass das Land keine Ware bezahlen könne, die – weil qualitativ nicht entsprechend – im Sanitätsbetrieb nicht einsetzbar ist.

Zum Zeitpunkt der Bestellung durch Oberalp habe das negative Gutachten des Arbeitssicherheitsinstituts INAIL nicht vorgelegen. Durch das (spätere) negative Gutachten sei das Land vertraglich aber nicht mehr an die Oberalp-Group gebunden.

Der chinesische Hersteller konnte offenbar die Zertifikate für eine positive Begutachtung nicht liefern. Zerzer empfahl dem Bozner Bergsport-Großunternehmen, deshalb beim chinesischen Hersteller die vorgestreckten 20 Millionen Euro zurückzuholen.

Das Gegenargument von Oberalp: Die bestellte Ware hätte für den Schutz des Sanitätspersonals außerhalb der Operationssäle eingesetzt werden können. Es sei nie versprochen worden, dass es sich um hochwertige Schutzausrüstung handle, wie sie heute eingesetzt wird. Bestellt hatte Oberalp einfache chirurgische Masken und eine Version mit Filter, dazu 600.000 Teile Schutzausrüstung.

Die Verhandlungen über einen juristischen stehen auch in einem Zusammenhang mit dem Strafverfahren zur ersten Lieferung: Gerichtsgutachter Giovanni Stella erklärte die mit dem chinesischen Standard KN95 ausgewiesenen Masken für untauglich, in einem Operationssaal eingesetzt zu werden. Sie entsprächen nicht dem europäischen FFP2-Standard. Vorvergangene Woche gab es im Beweissicherungsverfahren aber einen Paukenschlag: Richterin Carla Scheidle annullierte Stellas Gutachten auf Antrag der Verteidigung aus formalen Gründen, es muss neu erstellt werden. Stella erhielt dazu einen neuen Auftrag. Er muss nun auch klären, ob die Masken anderweitig vom Sanitätsbetrieb eingesetzt werden können.

Dies könnte dazu führen – so die Befürchtung von Heiner Oberrauch –, dass sich die Verhandlungen über die 20 Millionen Euro zusätzlich in die Länge ziehen.

Land und Sanitätsbetrieb betonen stets, dass eine juristische Lösung des Falles vor dem Rechnungshof Bestand haben müsse. Denn sonst droht den Verwaltern, die sie unterzeichnen, selbst eine millionenschwere Haftungsklage. Ein Dilemma.

Offenbar wird über eine Bezahlung lediglich eines Teiles der bestellten (und verwendbaren) Ware verhandelt, womit das Land anerkennen würde, dass die Bestellung für sie rechtsgültig ist.

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