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Das neue Skipistengesetz

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Der Ministerrat hat das Gesetzesdekret zur Neuregelung der Sicherheitsmaßnahmen im Wintersport verabschiedet.

Die Staat-Regionen-Konferenz hatte bereits Ende Jänner die letzten Abänderungsanträge zum Entwurf des Justizministeriums beschlossen. „Das Dekret legt die Regelungen sowohl auf als auch abseits der befestigten Pisten fest. Entgegen anderslautender Meldungen der vergangenen Wochen ist nun doch keine verpflichtende Begleitung durch einen Bergführer für Skitouren im freien Gelände vorgesehen“, berichtet Senator Meinhard Durnwalder

Die Sicherheitsmaßnahmen im Wintersport, welche gemeinhin auch als Skipistengesetz bezeichnet werden, werden neu geregelt: „Mit dem Gesetz Nr. 86 vom 8. August 2019 wurde die Regierung mit der Neuregelung der Sicherheitsmaßnahmen beauftragt – diese liegen nun vor“, berichtet Senator Meinhard Durnwalder. Dabei ist die Bezeichnung Skipistengesetz etwas irreführend, da die Sicherheitsmaßnahmen auch den Bereich abseits der befestigten Skipisten regeln: Für Südtirol sind diese Regelungen von großer Bedeutung, da sie das Verhalten sowohl auf als auch außerhalb der befestigten Skipisten, also für Alpinski, Snowboard, Langlauf, Skitour sowie Schneeschuhwanderungen und Rodeln betreffen

Aus diesem Grund wird die Neuregelung der Maßnahmen vom Alpenverein Südtirol (AVS) sehr aufmerksam verfolgt. Präsident Georg Simeoni stellt die Position des AVS klar: „Am Berg sollte jeder eigenverantwortlich und mit Hausverstand unterwegs sein und entsprechend den alpinen Gefahren begegnen. Wir Menschen müssen akzeptieren, dass wir gegenüber den Naturgewalten am Berg meistens machtlos und das schwächere Glied sind. Als alpiner Verein setzen wir uns dafür ein, dass das Bergsteigen und Betreten der freien Natur so wenig wie möglich eingeschränkt wird.“

Entwarnung kann zu einem Punkt gegeben werden, der in den vergangenen Wochen durchaus kontrovers diskutiert wurde: „Es wird für Skitouren und Schneeschuhwanderungen im freien Gelände keine verpflichtende Begleitung durch einen professionellen Bergführer geben. Diese wurde im Rahmen der Diskussionen zwar von einigen Regionen thematisiert, schlussendlich aber dann fallen gelassen“, erklärt Senator Durnwalder. Auch der AVS ist erleichtert: Diese Regelung wäre ein kompletter Nonsens gewesen und sowohl der AVS auf regionaler Ebene als auch der CAI auf nationaler Ebene haben sofort erfolgreich interveniert. Sehr wohl sei es aber verpflichtend, so Durnwalder weiter, dass Skitourengeher und Schneeschuhwanderer im freien Gelände eine entsprechende Sicherheits- bzw. Notfallausrüstung mit sich tragen müssen.

Darüber hinaus gilt mit dem neuen Gesetzesdekret weiterhin, dass das Begehen der Pisten mit Ski grundsätzlich verboten ist, es sei denn, es wird ausdrücklich vom Pistenbetreiber erlaubt oder im Falle einer nicht ausdrücklichen Erlaubnis, bei unmittelbarer Notwendigkeit. Die Regionen müssen innerhalb eines Jahres ab Inkrafttreten des betreffenden Dekrets ihre eigenen Vorschriften unter Berücksichtigung der staatlich geltenden Bestimmungen anpassen. Anlässlich einer Aussprache des AVS mit dem zuständigen Landesrat Arnold Schuler wurde vereinbart, dass das Land noch bis Sommer eine eigene Arbeitsgruppe mit allen Interessensvertretern einberufen wird. Diese Arbeitsgruppe soll eine Pistentouren-Regelung für die Südtiroler Skigebiete erarbeiten. Dabei wird der AVS aktiv im Interesse aller Bergsportler mitarbeiten.

 

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