Ausgesetzte Gebühren
Die Aussetzung der Gemeindegebühren im Jahr 2021 ist der Kerninhalt der Corona-Verordnung 17, die LH Kompatscher unterzeichnet hat. Ermöglicht wird der Verkauf von Friedhofsartikeln zu Ostern.
Landeshauptmann Arno Kompatscher hat am Freitag die Corona-Notstandsverordnung Nr. 17 des laufenden Jahres unterzeichnet.
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Die Verordnung setzt angesichts der Liquiditätsengpässe, die viele Familien und Unternehmen derzeit belasten, die Zahlung verschiedener Gemeindegebühren beziehungsweise Gemeindesteuern bis zum 31. Dezember 2021 aus. Es handelt sich dabei um die Gemeindeimmobiliensteuer GIS, die Plakatierungsgebühren, die Konzessionsgebühren für die Besetzung auf Märkten sowie die Aufenthaltsabgabe betreffend Villen, Wohnungen und Unterkünfte (Kurtaxe).
Kommentare (14)
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