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Ausgesetzte Gebühren

LH Arno Kompatscher

Die Aussetzung der Gemeindegebühren im Jahr 2021 ist der Kerninhalt der Corona-Verordnung 17, die LH Kompatscher unterzeichnet hat. Ermöglicht wird der Verkauf von Friedhofsartikeln zu Ostern.

Landeshauptmann Arno Kompatscher hat am Freitag die Corona-Notstandsverordnung Nr. 17 des laufenden Jahres unterzeichnet.

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Die Verordnung setzt angesichts der Liquiditätsengpässe, die viele Familien und Unternehmen derzeit belasten, die Zahlung verschiedener Gemeindegebühren beziehungsweise Gemeindesteuern bis zum 31. Dezember 2021 aus. Es handelt sich dabei um die Gemeindeimmobiliensteuer GIS, die Plakatierungsgebühren, die Konzessionsgebühren für die Besetzung auf Märkten sowie die Aufenthaltsabgabe betreffend Villen, Wohnungen und Unterkünfte (Kurtaxe).

Bis zum 30. Juni 2021 ausgesetzt sind die Gemeindegebühren für Abfallentsorgung, Trinkwasserversorgung, Kanalisation und Abwasserreinigung. Familien und Unternehmen steht es frei, Steuern und Gebühren vor der verlängerten, neuen Frist bezahlen. Die jüngste Verordnung des Landeshauptmanns bestimmt zudem, dass in der Osterzeit bis zum Dienstag, 6. April, der Detailhandel mit Friedhofsartikeln auch an Samstagen und Sonntagen erlaubt ist.
Foto(s): © 123RF.com und/oder/mit © Archiv Die Neue Südtiroler Tageszeitung GmbH (sofern kein Hinweis vorhanden)

Kommentare (14)

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  • bernhart

    Wenn er doch einfach nur still wäre ,diese Gemeindesteuren sind zu BEZAHLEN ohne wenn und aber. Der Arbeiter und Familienvater hat von diesen Erleichterungen nichts. Danke LH.
    Schöne Worte leider nichts wert.

  • vinsch

    Herr Kompatscher, wir haben noch keinen Euro gesehen und Sie „setzen“ die Steuern aus? Sie haben diese Steuern komplett zu eliminieren und nicht auszusetzen und zwar für jene, die keine Arbeit hatten oder denen es verboten war zu arbeiten. Das gilt natürlich nicht für ihre Kaste!!!

  • vinsch

    Die Erstwohnung ist in allen Gemeinden befreit bis zu einer gewissen Quadratmetergröße. Nachdem unsere Politiker alle Zweit- und Drittwohnungen besitzen, sollen sie dort auch zur Kasse gebeten werden. Befreit sollen all jene gewerblichen Immobilien werden, die monatelang gezwungenermaßen nichts erwirtschaftet haben.

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