Die neue Verordnung

Arno Kompatscher
Regeln für die Osterfeiertage, Nasenflügeltests für Sportaktivitäten, Einkäufe in anliegenden Gemeinden, Laborunterricht an Universitäten: Dies die Hauptpunkte der neuen Verordnung von LH Kompatscher.
Landeshauptmann Arno Kompatscher, hat am Mittwochvormittag eine neue Verordnung (Dringlichkeitsmaßnahme Nr. 16) zur Vorbeugung gegen die Verbreitung des Coronavirus unterzeichnet. Sie enthält jene neuen Maßnahmen und Präzisierungen, die der Landeshauptmann selbst im Rahmen der Pressekonferenz nach der Sitzung der Landesregierung am Dienstag mitgeteilt hatte.
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Für die Osterfeiertage (Samstag, 3. bis Montag, 5. April) gilt demnach, wie auch von der staatlichen Regelung vorgesehen, dass jeweils zwei erwachsene Personen sich einmal am Tag zwischen 5 und 22 Uhr im gesamten Landesgebiet zu einer einzigen, anderen Privatwohnung als der eigenen begeben dürfen. Ausnahmen gelten für Minderjährige unter 14 Jahren, sofern mindestens eine der beiden erwachsenen Personen die elterliche Verantwortung ausübt, sowie für Menschen mit Beeinträchtigung oder Pflegebedürftige, die im selben Haushalt leben.
Weiters berechtigen die Antigen-Tests an den Schulen (Nasenflügeltests) zur Ausübung sportlicher Aktivitäten, sprich zur Teilnahme an jenen erlaubten, sportlichen Veranstaltungen und Wettkämpfen sowie Trainingseinheiten, die in der Verordnung Nr. 15 genannt sind.
Für den Einkauf von Lebensmitteln und Gütern des täglichen Gebrauchs sind auch Fahrten in eine angrenzende Gemeinde erlaubt, sofern diese Güter in der eigenen Gemeinde nicht verfügbar sind. Zulässig sind auch didaktische Aktivitäten in Laboratorien im universitären Bereich, sofern die Anwesenheit nötig ist.
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