Ostern & Corona
Auch in der Corona-Krise finden Gottesdienste in der Karwoche und an den Ostertagen statt – unter strenger Einhaltung der geltenden Vorsichtsmaßnahmen.
In einem amtlichen Schreiben laden Diözesanbischof Ivo Muser und Generalvikar Eugen Runggaldier die Gläubigen dazu ein, an den Gottesdiensten der Kar- und Ostertage teilzunehmen. Dabei sei darauf zu achten, dass alle Gläubigen einen Mund- und Nasenschutz tragen, sich die Hände desinfizieren, die Abstände zueinander einhalten sowie beim Eintritt in die Kirche und beim Verlassen derselben Menschenansammlungen vermeiden. Ein Ordnungsdienst wacht darüber, dass die Vorsichtsmaßnahmen eingehalten werden und nicht mehr Gläubige den Kirchraum betreten als vorgesehen sind. Die hl. Kommunion wird nur auf der Hand empfangen. Schließlich ist nach den Gottesdiensten die Kirche zu desinfizieren und zu lüften. Was den Gesang und die Musik betrifft, gilt nach wie vor die Regelung vom 10. August 2020 (siehe www.kirchenmusik.it/covid-19)
Die Liturgie am Palmsonntag, 28. März, beginnt ohne Prozession. Dabei müssen Menschenansammlungen vermieden werden. Die Priester, Diakone und anderen liturgischen Dienste sowie die anderen Gläubigen halten Olivenzweige oder andere immergrüne Zweige in den Händen, die sie selber mitgebracht haben oder die beim Betreten der Kirche an sie verteilt wurden. Das Aufliegen-lassen von Zweigen unmittelbar vor Beginn des Gottesdienstes ist zu vermeiden. Kinder, die Palmbesen mitbringen, nehmen diese zu ihrem Sitzplatz mit.
Die Chrisammesse am Gründonnerstag, 1. April, wird um 9 Uhr im Brixner Dom gefeiert und in Bild und Ton in die Pfarrkirche Brixen übertragen. Die Priester und Diakone gehen direkt in den Dom bzw. in die Pfarrkirche und ziehen an ihrem Sitzplatz Albe und Stola an. Auch dabei sind die Sicherheitsabstände sowie die Hygienevorschriften genau einzuhalten.
Bei der Feier des Letzten Abendmahls am Gründonnerstag entfällt die Fußwaschung. Am Ende des Gottesdienstes kann die Übertragung des Allerheiligsten erfolgen. Dieses wird im Tabernakel eines Seitenalters aufbewahrt. Es ist nicht erlaubt, das Allerheiligste in eine andere Kirche zu übertragen. Schließlich kann eine nächtliche Anbetung („Ölbergstunde“) stattfinden, wobei die nächtliche Sperrstunde zu beachten ist, die laut gegenwärtigem Stand um 22 Uhr ist.
Bei der Kreuzverehrung bei der Feier des Karfreitags, am 2. April, berührt nur der Vorsteher des Gottesdienstes das Kreuz. Alle anderen verehren das Kreuz mit einer Verneigung oder einer Kniebeuge.
Die Feier der Osternacht am Samstag, 3. April, findet so statt, wie es das Messbuch vorsieht. Für die Lichtfeier sollen die Gläubigen selber von daheim Kerzen mitbringen. Die brennenden Kerzen dürfen während des Gottesdienstes nicht ausgeblasen werden, sondern brennen bis zum Ende des Gottesdienstes oder werden auf andere Weise ausgelöscht. Wenn Gläubige nach der Feier der Osternacht Weihwasser mit nachhause nehmen wollen, müssen sie selber ein Fläschchen mit Wasser von daheim mitbringen, das sie immer bei sich haben. Es wird vom Priester gesegnet.
Es wird darum gebeten, die Feier der Osternacht so zu planen, dass sie vor 22 Uhr endet und es den Gläubigen ermöglicht, vor Beginn der Ausgangssperre in ihre Häuser zurückzukehren. Das Gleiche gilt für die Gottesdienste am Ostersonntag, die nicht vor 5 Uhr beginnen sollten.
Der Gottesdienst am Ostersonntag, 4. April, wird wie vorgesehen gefeiert. Ebenso werden wie üblich die Osterspeisen gesegnet. Die Gläubigen werden gebeten, die Osterspeisen an ihrem Sitzplatz zu behalten.
Schließlich wird darauf hingewiesen, dass bis zum 2. Sonntag der Osterzeit (11. April) die Möglichkeit besteht, dass in den Senioren- und Pflegeheimen sowie in den Krankenhäusern für die kranken und älteren Menschen die Generalabsolution gespendet wird. Dabei sind die dafür vorgesehenen Normen zu beachten. Den Menschen, die in den genannten Strukturen betreut werden, soll auf diese Weise Gottes Barmherzigkeit verkündet und die Vergebung der Sünden zugesprochen werden.
Den anderen Gläubigen wird das Sakrament der Versöhnung in den Kirchen unter Beachtung der Vorsichtsmaßnahmen gespendet. Sollte es allerdings für Gläubige nicht möglich sein, das Sakrament der Versöhnung zu empfangen, so genügt es, wenn sie ihre Sünden aufrichtig bereuen, die Vergebung ihrer Sünden wünschen und es sich zum Vorsatz machen, sobald es wieder möglich ist, zur Beichte zu gehen. Unter diesen Umständen sind ihnen alle ihre Sünden vergeben.
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