Der neue Landesschulrat
In diesem Frühjahr wird der Landesschulrat für den Vierjahreszeitraum 2021/25 neu gewählt. Die Landesregierung hat Abläufe und Termine festgelegt.
Im Hinblick auf die Neubestellung des Landesschulrates für den Vierjahreszeitraum 2021/2025 hat die Landesregierung vor kurzem die Wahlen des Landesschulrates ausgeschrieben und den 29. April 2021 als Wahltag festgelegt.
Demnach können die Kandidatenlisten für die Wahlkategorien der Inspektoren und Schulführungskräfte, der Lehrpersonen und Pädagogischen Fachkräfte des Kindergartens, der Mitarbeitenden für Integration sowie des Verwaltungspersonals der Schulen ab 21. März 2021 (9 Uhr) bis 30. März 2021 (12 Uhr) entweder persönlich oder via E-Mail im Sekretariat der Landeswahlkommission (z.Hd. Werner Clara) im Amt für Bildungsordnung der Abteilung Bildungsverwaltung der Deutschen Bildungsdirektion in der Amba-Alagi-Straße 10 in Bozen eingereicht werden (Pec-Adresse: [email protected], E-Mail: [email protected]; [email protected]).
Die Abwicklung der Landesschulratswahlen obliegt den autonomen Schulen und Kindergartensprengeln. Diese sind für die Erstellung der Wählerverzeichnisse für das Lehr- und Verwaltungspersonal, die Einrichtung der Wahllokale, die Durchführung der Wahlvorgänge und die Übermittlung der Ergebnisse an die Landeswahlkommission zuständig.
Eltern, Schülerinnen und Schüler wählen ihre Vertretungen im Rahmen einer Sitzung des jeweiligen Landesbeirates vor dem 29. April 2021. Sie können ihre Kandidatenlisten vom 40. Tag (9 Uhr) bis zum 30. Tag (12 Uhr) vor der Sitzung des jeweiligen Landesbeirates bei der Landeswahlkommission einreichen. Die Sitzungstermine der Landesbeiräte der Eltern sowie der Schüler und Schülerinnen für die deutschsprachigen Schulen stehen noch nicht fest.
Weitere Informationen zu den Schulratswahlen erteilt die Landeswahlkommission ([email protected] – Tel. 0471 417532).
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