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Einigung auf Kriterien

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Der Landtag hat mehrere Rahmenkriterien für das Landeshilfspaket genehmigt – bei teilweiser Verwunderung. Was beschlossen wurde.

von Heinrich Schwarz

Die Bereitstellung der 500 Millionen Euro für das Corona-Hilfspaket durch den Landtag hat sich auf heute verschoben. Unter anderem wird Landeshauptmann Arno Kompatscher dem Landtag dabei erklären müssen, woher das Geld überhaupt kommt. So sagte etwa der Abgeordnete Alessandro Urzì, die 500 Millionen Euro würden nicht existieren – es gebe dazu kein Abkommen mit dem Staat. Die Bevölkerung werde auf den Arm genommen.

Eine inhaltliche Diskussion über das Hilfspaket hat es gestern bereits gegeben. SVP-Fraktionschef Gert Lanz und weitere Abgeordnete der Mehrheit hatten einen Beschlussantrag eingereicht, der bestimmte Kriterien für die Beitragsvergabe an die Betriebe vorsieht.

Konkret enthält der Beschlussantrag, der in Folge mit großer Mehrheit genehmigt wurde, folgende Punkte:

  • Die Unterstützungsgelder sollen nur Unternehmen mit operativem Sitz in Südtirol zufließen.
  • Die Beiträge sollen zuerst für Unternehmen im Haupterwerb angedacht werden, bevor Unternehmen im Nebenerwerb berücksichtigt werden.
  • Es sollen nicht die Ateco-Kodizes, sondern die effektive wirtschaftliche Notwendigkeit betrachtet werden.
  • Besondere Ereignisse, die im Vergleichsjahr 2019 einen geringen Jahresumsatz zur Folge hatten (etwa Betriebsumbau oder Schwangerschaft der Betriebsinhaberin), sollen berücksichtigt werden.
  • Die zur Verfügung gestellten Gelder sollen an bestimmte Ausgaben gebunden werden (Stichwort Arbeitsplatzsicherung).
  • Die Unterstützung soll im Falle von anderen schwerwiegenden Ereignissen im Jahr 2020 (wie Unwetterschäden oder Brand) verstärkt werden.
  • Und es soll geprüft werden, auch die Eigenkapitalsituation mit in die Bewertung einfließen zu lassen, da gut ausgestattete Betriebe die Krise womöglich aus eigener Kraft meistern.

Für Diskussionen hat insbesondere der Punkt über die Priorität des Haupterwerbs gegenüber dem Nebenerwerb gesorgt. So sagte etwa der Freiheitliche Andreas Leiter Reber: „Die wirtschaftliche Notwendigkeit hat nichts damit zu tun, ob ich etwas im Haupt- oder im Nebenerwerb betreibe, sondern ob mich die Krise getroffen hat.

MEHR DAZU LESEN SIE IN DER FREITAG-AUSGABE DER TAGESZEITUNG.

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Kommentare (10)

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  • andreas

    Meint Andreas Leiter Reber wirklich, dass er z.B. als Abgeordneter, denke sein Haupterwerb, zwar nicht betroffen ist, als Bauer ev. schon und dass das Land ihm dann die Mindereinnahmen als Bauer kompensieren sollte?
    Fast alle Weinbauern im Nebenerwerb würden dann einen Anspruch haben, auch wenn sie im Haupterwerb keine Einbußen hätten.

    Jede Wette, dass sobald die Kriterien rauskommen, die Wirtschaftsberater am Grübeln sind, wie man für die Klienten mit jeglichen Trick ein paar Euro rausholen kann, unabhängig davon, ob eine wirtschaftliche Notwendigkeit besteht oder nicht.

    Aber Lanz, Köllensperger, Schuler und Tauber haben es ja vorgemacht, dass man versuchen sollte, jeden Euro mitzunehmen, wobei man sich bei zweifelhafter Rechtslage nicht so amateurhaft erwischen lassen sollte.

  • murega

    Generell sollte bei allen Beiträgen an Unternehmen eine Regelung Anwendung finden, die bei Privatpersonen schon lange gilt. Der Beitrag darf geleistete Steuerzahlungen nicht übersteigen. Wenn eine Privatperson eine Sanierung macht und dann für 10 Jahre € 5.000 „zurück“ bekommt, muss jedes Jahr mindestens derselbe Betrag an Steuern bezahlt worden sein. Wäre nicht so schwierig… und Unternehmen, welche versteuerbares Einkommen ins Ausland verschieben außen vor.

  • netzexperte

    Kriterien festlegen wäre eigentlich ganz einfach:
    – jeder Betrieb kann selbst die 3 größten Kostenpositionen (der laufenden Kosten ohne Personal und Abschreibungen) wählen.
    – Betriebe mit Cashflow I (Gewinn + Abschreibungen) > 250 K werden ausgeschlossen
    – Betriebe mit Abschreibung Vorjahr von >250 K werden ausgeschlossen
    – Betriebe mit Eigenkapitalquote von >50% werden ausgeschlossen
    – Kosten (Mieten, Pacht) welche an Familienangehörige bis zum 3 Verwandtschaftsgrad gehen werden ausgeschlossen
    – Bisher erhalten Unterstützungsgelder werden abgezogen (Ausnahme Lohnausgleich)
    Vielleicht fehlen noch 1-2 Kriterien, aber so hat man eine faire Verteilung, die ausgeschlossenen Betriebe können den Verlust verkraften und die Steuerberater brauchen nicht Tagelang an einem Ansuchen sitzen, was dann ja auch wieder von A-Z zu bezahlen ist.

    • klum

      Gute Ansätze! Allerdings EINFACH ist es nie und es wird dabei Verlierer und Gewinner geben. Zu beachten wäre speziell, dass niemand über-profitiert, während andere es nicht an das Ufer schaffen.

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