Geförderte Auslandsgeschäfte
Es ist das Ziel der Handelskammer Bozen, die Südtiroler Unternehmen bei ihren Auslandsgeschäften zu unterstützen. Aus diesem Grund vergibt die Handelskammer erstmals Beiträge für verschiedene Internationalisierungsmaßnahmen. Ab 12. April 2021 können die Beitragsgesuche eingereicht werden.
Im vergangenen Jahr ist der Export der Südtiroler Unternehmen Corona-bedingt deutlich zurückgegangen. Daher ist es der Handelskammer im laufenden Jahr 2021 ein großes Anliegen, geeignete Unterstützungsmaßnahmen zur Förderung der Auslandsgeschäfte zu setzen, um möglichst viele Unternehmen für die Erschließung neuer Märkte im Ausland fit zu machen.
Die Handelskammer bietet hierzu verschiedenste Hilfestellungen: von Informationen zur technischen Abwicklung der Auslandsgeschäfte, Dokumente für den Außenhandel über Firmenauskünfte und Adresslisten bis hin zu gezielten Weiterbildungsangeboten in Sachen Export. Daneben wird Beratung bei Themen wie internationale Transportabwicklung, Zahlungsverkehr und bei Rechtsthemen des internationalen Handels geboten. Zudem beantworten die Mitarbeiter/innen Fragen zur Durchführung von handwerklichen Dienstleistungen und Montagen im Ausland, verbunden mit einer eventuellen Personalentsendung ins Ausland.
Das Beratungsangebot wird ergänzt durch die Beteiligung an der nationalen Projektinitiative „Preparazione alle PMI ad affrontare i mercati internazionali (2020-2022)“ und die enge Zusammenarbeit mit dem italienischen Außenhandelsinstitut ICE für kostenlose Erstberatungen zur Exportanbahnung.
Erstmals vergibt die Handelskammer auch finanzielle Beiträge für Internationalisierungsprojekte, wie Ausgaben für Beratungen und Dienstleistungen zur Unterstützung und Anbahnung von Auslandsgeschäften. Für die Förderung können Südtiroler Kleinst-, Klein- und Mittelunternehmen ansuchen, die im Handelsregister der Handelskammer eingetragen sind und einen Geschäftssitz und/oder eine Betriebseinheit in Südtirol haben.
Der Fördersatz beträgt 50 Prozent der förderfähigen Ausgaben. Um in den Genuss der Beiträge zu kommen, muss eine Mindestausgabe von 3.000 Euro getätigt werden. Pro Unternehmen wird ein maximaler Beitrag von 10.000 Euro ausgeschüttet. Die Förderung wird als De-minimis-Beihilfe gewährt und die Beitragsgesuche können ab 12. April 2021, 8.00 Uhr bis 26. April 2021, 12.00 Uhr mittels PEC online eingereicht werden.
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