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„Unverständliche“ Klage

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Das in Südtirol angewandte „österreichische Modell“ bei der Facharztausbildung hält einer weiteren richterlichen Prüfung stand. Das Oberlandesgericht hat die Berufung von fünf Ärzten und der ANAAO abgewiesen.

von Thomas Vikoler

Sie klagten als „private“ Bürger, die von einem der Ärzte in Facharztausbildung hätten untersucht werden können. So wie Claudio Volanti, dem aktuellen Präsidenten der Südtiroler Ärztekammer. Er wurde  in der Bozner Urologie von einem der beiden Ärzte betreut wurde, welche sich dort nach dem „österreichischem Modell“ in Facharztausbildung befanden.

Der Arzt, so behauptete Volanti, habe ihn ohne Anwesenheit des vorgeschriebenen Tutors behandelt. Wobei er später einräumte, der Betreuer habe während der Visite vorbeigeschaut.

Das war einer der Gründe mit der Volanti, vier weitere Kollegen (Silvano Botteselle, Luigi Umberto Gaioni, Stefano Sansone, Paolo Bernardi) und die Ärztegewerkschaft ANAAO ihre Anfechtung der Anstellung der beiden Ärzte begründeten.

Doch mit ihrem Antrag an das Bozner Arbeitsgericht, die Anstellungen aufzuheben und das „österreichische Modell“ für verfassungswidrig zu erklären, scheiterten sie am 22. Oktober 2019. Das Arbeitsgericht sprach ihnen mit Urteil 15/2019 das Klageinteresse ab.

Dagegen legten sie Berufung beim Oberlandesgericht ein, welches das erstinstanzliche Urteil nun umfassend bestätigt hat. Das 2018 verabschiedete Landesgesetz und die 2019 zwischen der österreichischen Ärztekammer und dem Südtiroler Sanitätsbetrieb abgeschlossene Vereinbarung zur Facharztausbildung hält also einer weiteren gerichtlichen Prüfung stand.

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