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Das Cashback-Ei

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In den letzten Monaten sind bei der Verbraucherzentrale Südtirol zahlreiche Beschwerden von VerbraucherInnen in Bezug auf das Cashback-Programm eingegangen.

Nicht wenige VerbraucherInnen beklagten dabei die fehlende Registrierung einiger Bewegungen auf der App des Cashback-Programms, IO.

Nun hat Consap (Concessionaria Servizi Assicurativi Pubblici) eine eigene Seite für Beschwerden bereitgestellt.

Diese ist verfügbar unter:

https://reclamicashback.consap.it/reclamiprivate/faces 

Auf diesem Beschwerde-Portal sind alle Verfahren und Fristen detailliert beschrieben.

Ansprüche für nicht erfolgte oder fehlerhafte Auszahlungen können innerhalb von 120 Tagen nach der jeweiligen Fälligkeit der Zahlungszeiträume geltend gemacht werden:

Bezugszeitraum Auszahlung des „Cashbacks“ Kann ich die Beschwerde einreichen?
Probephase

08.12.2020 –

31.12.2020

Innerhalb 28.02.2021 Ja; zu berücksichtigen ist aber, dass die Rückerstattungen über den gesamten Monat Februar ausbezahlt werden.
I Semester

01.01.2021 –

30.06.2021

Innerhalb 30.08.2021 Noch nicht. Die Beschwerde kann erst ab Ende des Semesters eingereicht werden.
II Semester

01.07.2021 –

31.12.2021

Innerhalb 02.03.2022 Noch nicht. Die Beschwerde kann erst ab Ende des Semesters eingereicht werden.
III Semester

01.01.2022 –

30.06.2022

Innerhalb 30.08.2022 Noch nicht. Die Beschwerde kann erst ab Ende des Semesters eingereicht werden.

Wichtige Informationen zum Cashback-Programm, finden sind unter: Das „Cashback“-Programm: was, wie, wann? 

Foto(s): © 123RF.com und/oder/mit © Archiv Die Neue Südtiroler Tageszeitung GmbH (sofern kein Hinweis vorhanden)

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