Das Cashback-Ei
In den letzten Monaten sind bei der Verbraucherzentrale Südtirol zahlreiche Beschwerden von VerbraucherInnen in Bezug auf das Cashback-Programm eingegangen.
Nicht wenige VerbraucherInnen beklagten dabei die fehlende Registrierung einiger Bewegungen auf der App des Cashback-Programms, IO.
Nun hat Consap (Concessionaria Servizi Assicurativi Pubblici) eine eigene Seite für Beschwerden bereitgestellt.
Diese ist verfügbar unter:
https://reclamicashback.consap.it/reclamiprivate/faces
Auf diesem Beschwerde-Portal sind alle Verfahren und Fristen detailliert beschrieben.
Ansprüche für nicht erfolgte oder fehlerhafte Auszahlungen können innerhalb von 120 Tagen nach der jeweiligen Fälligkeit der Zahlungszeiträume geltend gemacht werden:
Bezugszeitraum | Auszahlung des „Cashbacks“ | Kann ich die Beschwerde einreichen? |
Probephase
08.12.2020 – 31.12.2020 |
Innerhalb 28.02.2021 | Ja; zu berücksichtigen ist aber, dass die Rückerstattungen über den gesamten Monat Februar ausbezahlt werden. |
I Semester
01.01.2021 – 30.06.2021 |
Innerhalb 30.08.2021 | Noch nicht. Die Beschwerde kann erst ab Ende des Semesters eingereicht werden. |
II Semester
01.07.2021 – 31.12.2021 |
Innerhalb 02.03.2022 | Noch nicht. Die Beschwerde kann erst ab Ende des Semesters eingereicht werden. |
III Semester
01.01.2022 – 30.06.2022 |
Innerhalb 30.08.2022 | Noch nicht. Die Beschwerde kann erst ab Ende des Semesters eingereicht werden. |
Wichtige Informationen zum Cashback-Programm, finden sind unter: Das „Cashback“-Programm: was, wie, wann?
Kommentare (12)
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