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„Großer Unmut“

Bislang konnten die Gemeinden alle auf ihrem Verwaltungsgebiet eingehobenen Strafgelder behalten. Nun fordert das Land rückwirkend bis zum Jahr 2012 satte 50 Prozent der Bußgelder, die entlang der Staats- und Landesstraßen einkassiert wurden, zurück.

von Erna Egger

„Diese neue Forderung sorgt bei den Bürgermeistern für großen Unmut“, nimmt Klausens Bürgermeister Peter Gasser vorweg, „besonders weil das Geld rückwirkend eingefordert wird.“

Andreas Schatzer, Präsident des Gemeindenverbandes, weiß vom Zorn der Gemeindeverwalter: „Da die Gelder rückwirkend eingehoben werden sollen, müssen einige Gemeinden hohe Summen berappen.“

Worum geht es?

Der geschäftsführende Direktor der Abteilung Straßendienst, Philipp Sicher, hat am 2. Dezember 2020 ein Schreiben an alle Gemeinden mit unter 10.000 Einwohnern geschickt.

Der Inhalt: Das Land fordert rückwirkend bis zum Jahre 2012 satte 50 Prozent aller von den Stadt- und Ortspolizisten kassierten Strafen entlang der Landes- und Staatsstraßen rückwirkend ein.

Sehr viele Gemeinden haben gerade in den letzten Jahren auf diesen Fahrbahnen bei gefährlichen Abschnitten Speed-Check-Boxen aufstellen lassen, um Fahrzeuglenker zu zwingen, ihre Geschwindigkeit in diesen Zonen zu drosseln. Der Dienst wird von Stadt- und Ortspolizisten durchgeführt. In manchen Gemeinden hagelte es vielzählige Strafen, sodass den Gemeindeverwaltern sogar vorgeworfen wurde, sich mit den Verkehrskontrollen eine gute Einnahmequelle geschaffen zu haben, um die Haushalte zu sanieren.

Nun wird den Gemeinden rund 50 Prozent dieser Einnahmen wieder genommen.

 

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