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Die neue Verordnung

LH Arno Kompatscher hat am Freitag eine neue Corona-Verordnung unterzeichnet. Welche Regeln jetzt gelten.

Eine am Freitag von LH Kompatscher unterzeichnete neue Corona-Verordnung bestätigt die weitgehenden Einschränkungen bis 14. März. Kindergarten, -betreuung und Grundschule hingegen öffnen am Montag.

Nun ist es amtlich bestätigt:

Die bestehenden Einschränkungen zur Eindämmung des Coronavirus in ganz Südtirol bleiben bis 14. März weitgehend aufrecht.

Dies sieht die am Freitag  unterzeichnete und veröffentlichte Verordnung (Dringlichkeitsmaßnahme Nr. 10) von Landeshauptmann Arno Kompatscher vor.

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Demnach bleiben die geltenden, einschränkenden Regeln sowohl für den Handel und die Gastronomie als auch die Einschränkungen der Bewegungsfreiheit sowie für die sportliche Betätigung und Spaziergänge bis 14. März aufrecht.

KindergartenGrundschule und Kleinkindbetreuung ab 1. März wieder regulär

Bis zum 14. März bleiben auch Mittelschule, Oberschule und Universität im Fernunterricht. Kleinkindbetreuung, Kindergarten und Grundschule dagegen wechseln ab kommendem Montag wieder in den Präsenzunterricht; ausgenommen in den Gemeinden mit südafrikanischer Variante, wo die Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder bis 7. März geschlossen bleiben.

Insgesamt bleiben in den neun Gemeinden, in denen die südafrikanische Variante des Coronavirus aufgetreten ist, die derzeit dort geltenden Regeln aufrecht. Davon betroffen sind Meran, Lana, St. Pankraz und Mals sowie die fünf Gemeinden im Passeiertal: Kuens, Riffian, St. Martin, St. Leonhard und Moos.

Schließlich enthält die Verordnung Nr. 10 auch einige Detailregelungen zu speziellen Einzelsituationen.

 

 

Foto(s): © 123RF.com und/oder/mit © Archiv Die Neue Südtiroler Tageszeitung GmbH (sofern kein Hinweis vorhanden)

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