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Die Reise-Bestimmungen


Die Regierung Draghi verlängert das Reiseverbot zwischen den Regionen bis 27. März. LH Arno Kompatscher fordert eine Neuregelung der Bestimmung zu den Zweitwohnungen.

Von Matthias Kofler

Die italienische Regierung hat am Montagvormittag beschlossen, das Reiseverbot zwischen den Regionen im Inland bis zum 27. März zu verlängern. Die Bestimmung, die noch von der Vorgängerregierung unter Giuseppe Conte verabschiedet worden war, wäre am 25. Februar ausgelaufen. Bereits bei der Sitzung der Staat-Regionen-Konferenz am Sonntagnachmittag hatten Gesundheitsminister Roberto Speranza und Regionenministerin Mariastella Gelmini die Verlängerung des Verbots der Bewegung zwischen den Regionen angekündigt.

„Wir haben vereinbart, dass es in den nächsten Tagen weitere Treffen zwischen den Regionen und der römischen Regierung geben soll“, erklärt Landeshauptmann Arno Kompatscher gegenüber der TAGESZEITUNG. In den geplanten Gesprächsrunden soll es laut dem Präsidenten der Regionenkonferenz, Stefano Bonaccini, unter anderem um die neuen Corona-Bestimmungen und die Hilfsgelder gehen. Die Regionen fordern eine Anpassung der 21 Parameter, die Grundlage der staatlichen Einstufung der Regionen in gelbe, orange und rote Zonen sind. Der Vorschlag, national eine einheitliche Bestimmungen zu erlassen, indem man alle Regionen zur orangen Zone erklärt, wurde hingegen verworfen. Das bisherige Ampelsystem bleibt also aufrecht.

Vom Reiseverbot zwischen den Regionen ausgenommen sind Fahrten aus Berufs-, Dringlichkeits- und Gesundheitsgründen, wobei in diesen Fällen stets eine Eigenerklärung vorzulegen ist. Bei Nichteinhaltung der Bestimmungen droht ein Bußgeld von 400 bis 1.000 Euro. Auch die Heimreise zum eigenen Wohnort bleibt erlaubt. Weiterhin aufgesucht werden darf auch die Zweitwohnung, falls sich diese in einer anderen Region als der Hauptwohnsitz befindet. Einzige Voraussetzung ist, dass man bereits vor dem 14. Januar 2021 im Besitz der entsprechenden Immobilie war. Diese Ausnahme bei den Reisebeschränkungen gilt für alle Regionen, unabhängig davon, ob sie in der gelben, orangen oder roten Zone eingestuft sind.

In Südtirol sieht man die Bestimmung zu den Zweitwohnungen seit jeher kritisch, da sie aufgrund der unterschiedlichen Klassifizierungen zu Schwierigkeiten führen könnte. „Ich habe am Sonntag in der Konferenz noch einmal auf die Widersprüchlichkeit dieser Regelung hingewiesen. Mariastella Gelmini hat versprochen, es in der Regierung zur Sprache zu bringen“, sagt Kompatscher. Laut dem Landeshauptmann hat die römische Regierung – sofern sie denn will – die Möglichkeit, die Bestimmung im neuen DPCM neu zu regeln, das Anfang März in Kraft treten soll. Gestern sei lediglich das auslaufende Gesetzesdekret zu den Reisebeschränkungen verlängert worden.

Die Regierung unter Mario Draghi hat indes bekanntgegeben, dass es in den roten Zonen künftig untersagt ist, Verwandte und Freunde zu besuchen. Besuche von höchstens zwei Personen (ausgenommen Kinder bis 14 Jahre) sind nur noch in den orangen und gelben Zonen möglich, allerdings nur von 5 Uhr morgens bis 22 Uhr abends. Danach gilt weiterhin die abendliche Ausgangssperre. Vom Besuchsverbot in den roten Zonen befreit sind der Besuch pflegebedürftiger Verwandter sowie der Besuch der eigenen minderjährigen Kinder, wenn diese bei einem anderen Elternteil leben.

In den orangen Zonen gibt es laut Dekret von Gesundheitsminister Speranza eine Sonderregelung für Gemeinden mit bis zu 5.000 Einwohner: Aus diesen dürfen sich die BürgerInnen bis zu 30 Kilometer entfernen. Die Verordnung des Landeshauptmanns sieht für Südtirol keine solche Ausnahme vor: Bewegungen in eine oder aus einem Gemeindegebiet und innerhalb der Gemeinde sind demnach nur aufgrund nachgewiesener Arbeitserfordernisse, aus Gesundheitsgründen, Studiengründen, zum Einkaufen oder in begründeten Situationen der Notwendigkeit erlaubt.

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