Die neue Verordnung

+++ UPDATE +++
Ab sofort gilt die neue, heute veröffentlichte #Verordnung (Nr. 9 vom 20.02.2021) zum Schutz vor dem #Coronavirus.
Hier die wichtigsten Punkte (zum Dokument)
➡ In erster Linie werden die Vorsichtsmaßnahmen der bereits für die 4 bisher von der südafrikanischen Coronavirus-#Variante betroffenen #Gemeinden auf die neuen Gebiete ausweitet. Sie gelten also für Meran, St. Pankraz, Riffian und Moos in Passeier, Mals, Lana und allen weiteren Gemeinden im Passeiertal, also St. Martin in Passeier, Kuens und St. Leonhard in Passeier.
Die Verordnung klärt, wann welche Maßnahmen (#Testpflicht bei Betreten und Verlassen dieser Gemeindegebiete usw.) in Kraft treten.
➡ Auch Kinder jenes Lehr- und pädagogischen Personals, das derzeit vollzeitig im Fernunterricht tätig ist und über keine andere Betreuungsalternative verfügt, können nun auch den #Notdienst im #Bildungsbereich und in der #Kleinkindbetreuung beanspruchen.
➡ Unter strengen Sicherheitsauflagen dürfen ab 22. Februar Zwei- und #Dreisprachigkeitsprüfungen für den Zugang zum öffentlichen Dienst sowie weitere #Auswahlprüfungen öffentlicher Verwaltungen in Präsenz stattfinden.
DAS HABEN WIR BERICHTET
Was befürchtet wurde, ist jetzt Gewissheit:
Die südafrikanische Variante des Coronavirus ist nicht nur auf die vier Gemeinden Meran, Riffian, Moos im Passeier und St. Pankraz beschränkt, sondern wurde nun auch in drei weiteren Gemeinden nachgewiesen. Betroffen sind jetzt auch die Gemeinden Lana, St. Martin im Passeier und Mals.
Die geltende Test-Pflicht zum Betreten sowie Verlassen der vier bereits vorher betroffenen Gemeinden wird nun – wegen der unmittelbaren Nähe der Gemeinden Kuens und St. Leonhard i.P. – auf das gesamte Passeiertal sowie die Gemeinden Lana und Mals ausgedehnt.
Wie Landeshauptmann Arno Kompatscher erklärt, „ist es eine sehr aufwendige Maßnahme mit großen organisatorischen Herausforderungen und Einschränkungen für die Menschen, jedoch ist diese Teststrategie der einzig mögliche Kompromiss, um in Absprache mit den römischen Stellen die ursprünglich geforderte totale Abriegelung zu vermeiden.“
Während für die vier Gemeinden Meran, Riffian, Moos im Passeier und St. Pankraz die Kontrollen bereits am Montag beginnen, starten sie für die neu hinzugekommenen Gemeinden ab Mittwoch.
Tests sind kostenlos
Die Tests können in den betroffenen Gemeinden bei eigenen Teststationen sowie landesweit bei vielen Hausärztinnen, Hausärzten sowie Apotheken durchgeführt werden. Um die Tests kostenlos zu erhalten, muss eine Eigenerklärung ausgefüllt werden, welche die Notwendigkeit der Bewegung außerhalb der Gemeinde bestätigt.
Alle Informationen dazu findet man im Internet auf der Seite des Südtiroler Sanitätsbetriebes.
Vereinfachungen für Zulieferer und Produktionstätigkeit
Im Zuge der Ausweitung des Gebietes mit verschärften Regeln für Gemeinden mit nachgewiesener Südafrika-Variante hat die Landesregierung entschieden, eine Vereinfachung für die Zuliefertätigkeit in Kraft zu setzen, um die Versorgungssicherheit und die produktive Tätigkeit soweit wie möglich zu garantieren:
Mit der neuen Verordnung gilt für alle betroffenen Gemeinden eine Befreiung von der Testpflicht für Zulieferungen, bei denen es zu keinem zwischenmenschlichen Kontakt kommt, die Transporteure beim Auf- und Abladen entweder das Fahrzeug nicht verlassen oder aber diese Tätigkeit allein und ohne jeglichen Kontakt ausführen. Neben dieser Befreiung werden auch die Möglichkeiten für das produzierende Gewerbe erweitert und zwar auf Grundlage der ergänzten Sicherheitsprotokolle sowie der zusätzlichen Tests, die in den Unternehmen vorgenommen werden.
Aufruf zu erhöhter Vorsicht auf dem gesamten Landesgebiet
Gesundheitslandesrat Thomas Widmann betont: „Die neuen Corona-Varianten stellen uns vor große Herausforderungen und deshalb müssen jetzt alle ganz besonders vorsichtig sein.“ Auf dem gesamten Landesgebiet gilt es, die Aufmerksamkeit und die Vorsicht zusätzlich zu erhöhen, um die Verbreitung der neuen Varianten einzubremsen. Landeshauptmann Arno Kompatscher zeigt sich besorgt: „Noch verfolgen wir das Ziel, das Auftreten der südafrikanischen Variante auf die bisher betroffenen Landesteile einzugrenzen. Sollte sie in anderen Landesteilen nachgewiesen werden, sind wir bald an einem Punkt, an dem einheitliche Regelungen für das gesamte Landesgebiet notwendig werden.“ Es brauche nun wieder die Geduld, den Mut sowie die Zuversicht aller, um diese Herausforderung gemeinsam anzugehen und darauf zu bauen, dass durch die Impfungen auch ein Schutz erreicht wird, der uns diese Situation definitiv bewältigen lässt.
Die entsprechende Verordnung befindet sich aktuell in Ausarbeitung und wird bereits ab Sonntag in Kraft treten.
Kommentare (20)
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