Die dritte Anklage
Das Strafverfahren gegen Eugen Hofer, den früheren Bürgermeister von St. Christina, in der Causa Smart Hotel Saslong entwickelt sich zur Justizposse. Mit einem vorgezeichneten Ausgang: Verjährung.
von Thomas Vikoler
Das ist einer der Nachteile eines öffentlichen Amtes. Ein damit verbundenes Strafverfahren kann weit über die Zeit hinausreichen, während der man es bekleidet. Manchmal mit eigenem Zutun: Eugen Hofer, Unternehmer im hydro-sanitären Bereich, war von 2010 bis 2015 SVP-Bürgermeister von St. Christina. Das Strafverfahren zum Verdacht des Amtsmissbrauchs und des Verrats von Amtsgeheimnissen im Zusammenhang mit dem Bau des Smart Hotel Saslong, das gegen ihn gegen Ende seiner Amtszeit eingeleitet worden ist, läuft bis heute weiter.
Unter besonderen Umständen: Die Staatsanwaltschaft hat Ende 2020 gegen Hofer (und den Villanderer Bauunternehmer Alois Rabensteiner) Anklage erhoben. Bereits zum dritten Mal, zu mehr oder weniger denselben Vorwürfen.
Anfang dieser Woche fand die Vorverhandlung dazu statt und es gab – nicht zum ersten Mal – eine Vertagung. Diesmal auf Antrag der Verteidigung, womit die Verjährungsfrist bis zum 15. Mai unterbrochen ist. An diesem nächsten Termin soll über die Einleitung eines Hauptverfahrens entschieden werden.
Dabei gab es gegen Hofer und Rabensteiner bereits einmal ein Hauptverfahren vor einem Richtersenat.
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