Die neue Verordnung
Der LH rudert wieder zurück: Es gilt keine FFP2-Maskenpflicht in Öffis – und auch fast alle Geschäfte sind offen. Auch die zunächst angekündigte Testpflicht für die Mitarbeiter in Handwerk und Industrie ist gefallen. DIE VERORDNUNG.
Der LH rudert wieder zurück:
Es gilt keine FFP2-Maskenpflicht in Öffis und Geschäften.
Und die Geschäfte dürfen fast alle offen bleiben.
Auch ist die Testpflicht für die Mitarbeiter im Handwerk und in der Industrie gefallen.
Interessant ist die Einleitung in der neuen Verordnung, die am Samstag veröffentlicht wurde:
Da warnt der Sanitätsbetrieb plötzlich wegen des hohen R-Wertes, wegen der hohen Wocheninzidenz und vor dem Überschreiten der Warnschwelle in den Spitälern und Intensivstationen.
Am Dienstag hätten Zerzer & Co. noch das Gegenteil verkündet und behauptet, die Situation sei unter Kontrolle …
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Und das ist die offizielle Aussendung des Landespresseamtes:
„Prinzipiell gilt, unabhängig von der Uhrzeit, zu Hause zu bleiben und Kontakte zu vermeiden.
Jede Bewegung in ein oder aus einem Gemeindegebiet ist untersagt, es sei denn, diese Bewegungen sind durch nachgewiesene Arbeitserfordernisse, Gesundheitsgründe oder Notwendigkeit oder Dringlichkeit begründet.
Auch innerhalb des Gemeindegebietes sind nur jene Bewegungen erlaubt, die durch nachgewiesene Arbeitserfordernisse, gesundheitliche Gründe oder Umstände der Notwendigkeit oder Dringlichkeit (darunter die Notwendigkeit, sich zu pflegebedürftigen Personen zu begeben, die Hunde zur nächstgelegenen Hundeauslaufzone zu bringen oder die Rückkehr zum eigenen Wohnsitz oder zu jenem des Partners) begründet sind.
Es gilt, beim Verlassen der Wohnung stets eine Eigenerklärung mit sich zu führen. Alternativ kann diese auch bei der Kontrolle durch die Ordnungskräfte ausgefüllt werden.
Erlaubt sind auch Spaziergänge sowie Individualsport, allerdings von zu Hause aus. Individuelle Sportaktivitäten zu Fuß oder mit dem Fahrrad dürfen auch über die eigene Gemeindegrenze hinausführen.
Sportliche und motorische Tätigkeiten im Freien sind von 05.00 bis 20.00 Uhr erlaubt. Man muss einen Mund-Nasen-Schutz tragen, wenn man andere trifft, mit denen man nicht zusammenlebt. Es gilt jedenfalls, einen Mindestabstand von zwei Metern zu haushaltsfremden Personen einzuhalten.
Bars, Restaurants und Beherbergungsbetriebe bleiben geschlossen
Bars und Restaurants bleiben weiterhin geschlossen. Weiterhin erlaubt sind der Abholservice von 05.00 bis 20.00 Uhr und der Zustelldienst von 05.00 bis 22.00 Uhr . Die Konsumation von Speisen und Getränken ist auf öffentlich zugänglichen Straßen und Plätzen untersagt.
Die touristische Beherbergungstätigkeit wird eingestellt. Ab Montag sind keine neuen Ankünfte von Gästen mehr erlaubt. Offenbleiben dürfen Beherbergungsbetriebe für die Unterbringung von Gästen aus beruflichen Gründen wie etwa Geschäftsreisende oder Arbeiter.
Lebensmittelgeschäfte, Friseure und Produktions- und Handwerksbetriebe können weiterarbeiten
Die Tätigkeiten im Detailhandel sind ausgesetzt, auch in Einkaufszentren, mit Ausnahme jener Tätigkeiten, die Lebensmittel und Grundbedarfsgüter (entsprechend der ATECO-Codes), verkaufen. Diese Tätigkeiten bleiben sonntags geschlossen. Apotheken, Paraapotheken, Zeitungskioske und Tabakläden sowie Geschäfte des Lebensmittelverkaufs sind von diesen Einschränkungen ausgenommen. Im Rahmen der ausgesetzten Detailhandelstätigkeiten ist der Verkauf über die Distanz oder durch Hauszustellung zulässig. Die Tätigkeiten des Einzelhandels in den Einkaufszentren bleiben sonntags geschlossen.
Alle Dienste an der Person mit Ausnahme der Wäschereien, der Bestattungsdienste, der Friseure und Barbiere, der Schönheitspflege und der Podologen, sind ausgesetzt. Bei den zugelassenen Berufen der Körperpflege muss das Personal FFP2-Masken zum Schutz der Atemwege verwenden.
Produktions- und Handwerksbetriebe können unter Einhaltung der Sicherheitsprotokolle und mit der Empfehlung, die Mitarbeiter regelmäßig zu testen, weiterarbeiten. Das Tragen von FFP2-Masken in den Betrieben wird empfohlen. Wo immer möglich, soll im Smart-Working-Modus gearbeitet werden, um Kontakte zu minimieren.
Schulen im Fernunterricht, soziale Dienste bleiben geöffnet
Die Mittelschulen und die Oberschulen stellen ab Montag den Unterricht wieder auf den Fernmodus um, während die Grundschulen am Donnerstag, 11. Februar in den Fernunterricht wechseln. In der Woche darauf werden die Schulen wegen der Faschingsferien für eine Woche geschlossen. Alle Bildungseinrichtungen, mit Ausnahme der Oberstufe, kehren nach den Faschingsferien, also am 22. Februar, wieder zum Präsenzunterricht zurück.
Kleinkindbetreuungsdienste, soziale und soziosanitäre Dienste und Einrichtungen sowie Kindergärten bleiben geöffnet.“
Kommentare (60)
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