Die neue Verordnung
Der LH rudert wieder zurück: Es gilt keine FFP2-Maskenpflicht in Öffis – und auch fast alle Geschäfte sind offen. Auch die zunächst angekündigte Testpflicht für die Mitarbeiter in Handwerk und Industrie ist gefallen. DIE VERORDNUNG.
Der LH rudert wieder zurück:
Es gilt keine FFP2-Maskenpflicht in Öffis und Geschäften.
Und die Geschäfte dürfen fast alle offen bleiben.
Auch ist die Testpflicht für die Mitarbeiter im Handwerk und in der Industrie gefallen.
Interessant ist die Einleitung in der neuen Verordnung, die am Samstag veröffentlicht wurde:
Da warnt der Sanitätsbetrieb plötzlich wegen des hohen R-Wertes, wegen der hohen Wocheninzidenz und vor dem Überschreiten der Warnschwelle in den Spitälern und Intensivstationen.
Am Dienstag hätten Zerzer & Co. noch das Gegenteil verkündet und behauptet, die Situation sei unter Kontrolle …
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Und das ist die offizielle Aussendung des Landespresseamtes:
„Prinzipiell gilt, unabhängig von der Uhrzeit, zu Hause zu bleiben und Kontakte zu vermeiden.
Jede Bewegung in ein oder aus einem Gemeindegebiet ist untersagt, es sei denn, diese Bewegungen sind durch nachgewiesene Arbeitserfordernisse, Gesundheitsgründe oder Notwendigkeit oder Dringlichkeit begründet.
Auch innerhalb des Gemeindegebietes sind nur jene Bewegungen erlaubt, die durch nachgewiesene Arbeitserfordernisse, gesundheitliche Gründe oder Umstände der Notwendigkeit oder Dringlichkeit (darunter die Notwendigkeit, sich zu pflegebedürftigen Personen zu begeben, die Hunde zur nächstgelegenen Hundeauslaufzone zu bringen oder die Rückkehr zum eigenen Wohnsitz oder zu jenem des Partners) begründet sind.
Es gilt, beim Verlassen der Wohnung stets eine Eigenerklärung mit sich zu führen. Alternativ kann diese auch bei der Kontrolle durch die Ordnungskräfte ausgefüllt werden.
Erlaubt sind auch Spaziergänge sowie Individualsport, allerdings von zu Hause aus. Individuelle Sportaktivitäten zu Fuß oder mit dem Fahrrad dürfen auch über die eigene Gemeindegrenze hinausführen.
Sportliche und motorische Tätigkeiten im Freien sind von 05.00 bis 20.00 Uhr erlaubt. Man muss einen Mund-Nasen-Schutz tragen, wenn man andere trifft, mit denen man nicht zusammenlebt. Es gilt jedenfalls, einen Mindestabstand von zwei Metern zu haushaltsfremden Personen einzuhalten.
Bars, Restaurants und Beherbergungsbetriebe bleiben geschlossen
Bars und Restaurants bleiben weiterhin geschlossen. Weiterhin erlaubt sind der Abholservice von 05.00 bis 20.00 Uhr und der Zustelldienst von 05.00 bis 22.00 Uhr . Die Konsumation von Speisen und Getränken ist auf öffentlich zugänglichen Straßen und Plätzen untersagt.
Die touristische Beherbergungstätigkeit wird eingestellt. Ab Montag sind keine neuen Ankünfte von Gästen mehr erlaubt. Offenbleiben dürfen Beherbergungsbetriebe für die Unterbringung von Gästen aus beruflichen Gründen wie etwa Geschäftsreisende oder Arbeiter.
Lebensmittelgeschäfte, Friseure und Produktions- und Handwerksbetriebe können weiterarbeiten
Die Tätigkeiten im Detailhandel sind ausgesetzt, auch in Einkaufszentren, mit Ausnahme jener Tätigkeiten, die Lebensmittel und Grundbedarfsgüter (entsprechend der ATECO-Codes), verkaufen. Diese Tätigkeiten bleiben sonntags geschlossen. Apotheken, Paraapotheken, Zeitungskioske und Tabakläden sowie Geschäfte des Lebensmittelverkaufs sind von diesen Einschränkungen ausgenommen. Im Rahmen der ausgesetzten Detailhandelstätigkeiten ist der Verkauf über die Distanz oder durch Hauszustellung zulässig. Die Tätigkeiten des Einzelhandels in den Einkaufszentren bleiben sonntags geschlossen.
Alle Dienste an der Person mit Ausnahme der Wäschereien, der Bestattungsdienste, der Friseure und Barbiere, der Schönheitspflege und der Podologen, sind ausgesetzt. Bei den zugelassenen Berufen der Körperpflege muss das Personal FFP2-Masken zum Schutz der Atemwege verwenden.
Produktions- und Handwerksbetriebe können unter Einhaltung der Sicherheitsprotokolle und mit der Empfehlung, die Mitarbeiter regelmäßig zu testen, weiterarbeiten. Das Tragen von FFP2-Masken in den Betrieben wird empfohlen. Wo immer möglich, soll im Smart-Working-Modus gearbeitet werden, um Kontakte zu minimieren.
Schulen im Fernunterricht, soziale Dienste bleiben geöffnet
Die Mittelschulen und die Oberschulen stellen ab Montag den Unterricht wieder auf den Fernmodus um, während die Grundschulen am Donnerstag, 11. Februar in den Fernunterricht wechseln. In der Woche darauf werden die Schulen wegen der Faschingsferien für eine Woche geschlossen. Alle Bildungseinrichtungen, mit Ausnahme der Oberstufe, kehren nach den Faschingsferien, also am 22. Februar, wieder zum Präsenzunterricht zurück.
Kleinkindbetreuungsdienste, soziale und soziosanitäre Dienste und Einrichtungen sowie Kindergärten bleiben geöffnet.“
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Kommentare (60)
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huggy
Denn sie wissen nicht was sie tun…
pantone
Ob das nur gut geht? Durch Zufall habe ich eben gelesen, in Schleswig Holstein gäbe es heute 272 Infektionen. Bei 2.900.000 Einwohnern.
In Südtirol 802, bei 535.000 Einwohnern. Wie kann man die Pflicht, FFP2 Masken zu tragen, rückgängig machen? Wenn in Deutschland ein Lockdown möglich ist, warum bei uns nicht. Zudem sind bei unserem südlichen Nachbarn Trentino weit geringere Zahlen an Infizierten.
gorgo
Ich finde es besser, wenn es in der Verordnung vorerst nur eine Empfehlung bleibt.
Ältere Personen in meinem Umfeld tragen sie ohnehin schon länger, zudem ist es auch eine Preisfrage und etwas kurzfristig.
snakeplisskien
Gerade heute FFP2 gekauft, also für die Katze, weil sie ab Montag in den Öffis Pflicht sein hätten sollen. Wären natürlich auch billiger erhältlich gewesen, aber online. Ach ja, da muss man aber aufpassen sagt der Apothekenverband. Das wissen wir schon, also sagst Mal lieber jenen Dilettanten, welche den Super-Großeinkauf in China getätigt haben.
pantone
Die bekannte Biologin und Virenforscherin Melanie Brinkmann vom Helmholtz Zentrum in Braunschweig erklärt heute auf Spiegel Online, dass Deutschland die hohen Ansteckungsraten wie in Großbrittannien drohen. Bei der aktuell im Vergleich zu Südtirol weit geringeren 7-Tage Inzidenz von etwa 80.
Da Menschen mit einem Alter über 60 Jahre ein höheres Risiko für einen schlimmen Verlauf haben, sollte die Impfrate so schnell wie möglich gesteigert werden. Wenn dies nicht möglich ist wegen fehlenden Impfstoffen, so soll der Sanitätsbetrieb darauf vorbereitet sein, pro Woche mindestens 10.000 Impfungen auszuführen, sobald genügend Impfstoff eintrifft.
george
Ihr seid zum Großteil nicht als Verwirrungskommentatoren, verweist auf dies und das und schimpft und zetert, anstatt euch einmal auf euch selbst zu besinnen, was am ehesten notwendig und zielführend ist:
Konzentriert euch auf euch selbst und tut das, was am ehesten der Verbreitung des Virus entgegenwirkt. Das Virus SARS-CoV-2 und Varianten wird es nämlich wenig treffen, wenn ihr weiter hier so herumschwadroniert und euch kaum um die eigentlichen Fakten kümmert. Was schimpft ihr über jene, welche die Regeln über die Einhaltung der Vorsichtsmaßnahmen erlassen, wenn viele sich ohnehin darüber hinwegsetzen zum Schaden vieler anderer. Schimpft über euch selber, seid kritisch gegen euer Verhalten und denkt darüber nach, welches Verhalten die Verbreitung des Virus am effizientesten hemmt und richtet euch danach, jeder für sich. Das allein wird uns weiterhelfen, wiederum mehr Gesundheit und Bewegungsfreiheit zu bringen und die notwendige Basis für gesundes Wirtschaften zu schaffen.
eiersock
„der Lockdown“ werd woll verlängert um Ergebnisse zu sechn!
wermor miasn a 2-3-4 Wochn länger die Zähn zommbeisn miasn. Insere Super Politiker wissen sel lei sogn nou nix. Nor hoasts wieder fun LH „die Rahmenbedingungen haben sich schlagartig verändert“
sepp
du i moch mir sorgen um den herrn olle holbe stunde ondoscht mocht zu bedenken
sepp
corona hat mo läncst in griff wen mo nett die grössten nieten in der sanität haten widmann und zerzer an fehleroder scheiss nochn onern und olm no sie recht
erich
In Tokio sollen ja die Olympischen Spiele stattfinden, für die Schwimmdisziplinen schlage ich die Landesregierung vor, die bringen schon Bahnrekorde mit.