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Warten auf die Abfertigung

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Während die Abfertigungen im Privatsektor innerhalb von 30 Tagen nach dem Renteneintritt ausbezahlt werden, müssen die öffentlich Bediensteten bis zu 27 Monate darauf warten – das sorgt für Unmut.

von Karin Gamper

Der Fall einer Meranerin lässt aufhorchen. Seit eineinhalb Jahren ist die Frau in Pension und noch immer hat sie ihre Abfertigung nicht bekommen. Mehr noch: Ihr wurde beschieden, dass dies insgesamt 27 Monate dauern wird. Damit wird sie am Ende über zwei Jahre auf die Geldsumme gewartet haben, die sie im Laufe ihres Berufslebens angehäuft hat und die ihr laut Gesetz zusteht.

Die Pensionistin erläutert ihren Fall in einem Offenen Brief an Gesundheitslandesrat Thomas Widmann wie folgt:

„Ich habe jahrelang beim Südtiroler Sanitätsbetrieb gearbeitet, zeitweise unter sehr schwierigen Umständen. Im August 2019 bin ich nach 42 Arbeitsjahren in Rente gegangen, ohne meine Abfertigung zu bekommen. Laut Aussage der Gewerkschaft und des Personalbüros der Sanitätseinheit beträgt die Wartezeit 27 Monate.

Nachdem in dieser schweren Zeit fast jeder um Subventionen ansucht (Hotellerie, Handel, Bauern, ja sogar Politiker) frage ich mich: Was ist mit mir? Warum muss ich so lange warten? Ich verlange doch nichts, was mir nicht zustehen würde?

Ich bin in Meran geboren, habe ein Leben lang hier gearbeitet und falle trotzdem überall durch das Raster. Ich gehöre nicht zu den Privilegierten, die zu viel in Anspruch nehmen (Mietbeiträge, Sozialwohnungen, Vorauszahlungen…). Ich muss mit meiner Rente sehr sparsam leben und könnte gerade jetzt, in dieser für uns alle so schwierigen Situation, meine Abfertigung sehr gut brauchen. Ich habe Miete, Strom und Müllabfuhr zu bezahlen, dazu kommen auch noch die sehr hohen Lebenshaltungskosten.

Ich ersuche Sie deshalb freundlich diese Sachlage zu klären und mich über die Möglichkeiten zu informieren.“

Dass öffentlich Bedienstete länger auf ihre Abfertigung warten als privat Angestellte ist bekannt. Aber dass es gar 27 Monate dauert?

ASGB-Chef Tony Tschenett

„In diesem Fall trifft das Land bzw. den Sanitätsbetrieb keine Schuld“, erläutert ASGB-Chef Tony Tschenett den Sachverhalt, „die derzeitige Abfertigungsregelung geht auf das Monti-Dekret im Jahr 2012 zurück. Es wurde in einer wirtschaftlich schwierigen Situation erlassen“. Wie Tschenett erläutert, laufen in ganz Italien Rekurse gegen diese Bestimmungen. „Diese Regelung ist auch aus meiner Sicht verfassungswidrig, weil sie keine Gleichbehandlung zwischen den öffentlich und den privat Bediensteten vorsieht, die ja ihre Abfertigung sehr viel schneller, d.h. innerhalb von 30 Tagen bekommen“, unterstreicht Tschenett. Die Gewerkschaften erwarten sich hier deshalb ein Präzedenzurteil.

Tschenett verweist darauf, dass der Abfertigungsrückstand nur einen Teil der Summe betrifft: „Fast alle öffentlich Bediensteten sind im Laborfonds eingetragen, wo ein Teil der Abfertigung liegt, diesen erhält man innerhalb von etwa zwei Monaten ausbezahlt“, erklärt er. Außerdem gebe es in einigen Fällen wie Wohnungssanierung die Möglichkeit einer Akontozahlung.

Das Land hat zwar – so Tschenett – unmittelbar keine Schuld an der Misere, könnte die Wartezeiten aber mildern: Indem es das Geld vorstreckt oder eine Konvention mit einer Südtiroler Bank eingeht. Tschenett: „Die Banken könnten dann bis zu maximal 40.000 Euro Vorschuss mit reduziertem Zinssatz geben“. 

Alexander Steiner, der oberste Personalchef der Landesverwaltung ist zwar nicht für den Sanitätsbetrieb zuständig, die Regelung ist aber dieselbe. „Das ist eine komplizierte Geschichte“, sagt er. Es gebe drei verschieden lange Wartezeiten: Bei zeitlich befristeten Arbeitsverhältnissen warte ein öffentlich Bediensteter 15 Monate (davon drei Monate Bearbeitungszeit) auf die Abfertigung. Dasselbe gelte, wenn ein Bediensteter Dienstalter und Renteneintrittsalter erreicht habe und von Amts wegen in den Ruhestand versetzt wird. 27 Monate (davon drei Bearbeitungsmonate) schließlich warten Bedienstete, die das vorgesehene Dienstalter, nicht aber das Renteneintrittsalter erreicht haben. „Das Land streckt einen Teil des Geldes für das NISF/INPS bereits vor, sonst würde es noch länger dauern“, betont Steiner.

Für die Frau aus Meran ist das alles nicht nachvollziehbar. „Auch ich wurde von meinem Arbeitgeber schriftlich aufgefordert in Pension zu gehen“, erklärt sie. Und was die Akontoauszahlung betrifft winkt sie ab: „Ich hatte nie die Voraussetzungen dafür, weil ich weder eine Wohnung zu sanieren noch sonstige hohe Kosten abschreiben konnte“. 

Für sie ist das alles unverständlich: „Ich habe nach der Mittelschule sofort zu arbeiten begonnen, war immer berufstätig und habe stets meine Beiträge eingezahlt. Deshalb verstehe ich nicht, warum ich so lange auf mein Geld warten muss“.

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