Die neue Verordnung

Die neue, am Donnerstgabend von Landeshauptmann Arno Kompatscher unterzeichnete Verordnung Nr. 3/2021 sieht – zusätzlich zu den aktuell geltenden Regeln – vor, dass Bars und Restaurants für den Zeitraum vom 31. Jänner bis zum 15. Februar geschlossen halten.
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Der Verkauf von Produkten zum Mitnehmen bleibt von 05.00 bis 22.00 Uhr unter den bekannten Voraussetzungen (darunter Vermeidung von Menschenansammlungen) gestattet. Der Verkauf von Getränken zum Mitnehmen bleibt weiterhin nur bis 18.00 Uhrgestattet.
Kantinen (Mensen) und die durchgehenden Cateringdienste auf Vertragsbasis dürfen ihre Tätigkeit fortführen.
Die Verordnung enthält auch Präzisierungen zur Skilehrerausbildung, zum „Personal Training“ sowie zur Verwaltungstätigkeit der Agrargemeinschaften und Eigenverwaltungen bürgerlicher Nutzungsgüter.
Das Tragen von FFP2-Masken wird empfohlen
Es gilt die generelle Empfehlung an die Bevölkerung, künftig FFP2-Masken zum Schutz der Atemwege zu tragen, vor allem in jenen Fällen, in welchen aufgrund der besonderen Umstände oder der Beschaffenheit des Ortes das Risiko einer Ansteckung höher ist.
Eine weitere Empfehlung gilt der Vermeidung des Empfangs von haushaltsfremden Personen in der eigenen Wohnung. Davon ausgenommen sind berufliche und sonstige dringliche Erfordernisse.
Gemeinsame Entscheidung der Landesregierung
Die Mitglieder der Landesregierung legen am Abend in einer Aussendung Wert auf die Feststellung, dass dieser Verordnung eine einhellige Entscheidung vorausgegangen sei.
Die Entscheidung sei auf Grundlage einer ausführlichen Diskussion über die vorhandenen Möglichkeiten und Risiken sowie des Abwägens aller Optionen getroffen worden, heißte es. „Im Vorfeld der Diskussion waren keinerlei Zusagen gegenüber der römischen Regierung gemacht worden.“
Kommentare (28)
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