Der große Verzicht
Das Urteil im Strafprozess zum Rentenvorschuss fällt am 15. Februar – mit einem voraussehbaren Inhalt. Am Montag wurden am Landesgericht die Entlastungszeugen Hanspeter Munter und Oskar Peterlini angehört.
von Thomas Vikoler
Ein Strafverfahren, das sehr knapp an der Verjährungsgrenze steht, steuert auf sein erstinstanzliches Urteil zu. Auch weil die Verteidiger von Ex-Regionalratspräsidentin Rosa Thaler und Ex-Pensplan-Präsident Gottfried Tappeiner auf einige ihrer Zeugen verzichteten.
Auf zwei ihrer Zeugen bestanden sie aber: Hanspeter Munter, damals für die SVP Mitglied des Regionalratspräsidiums, und Oskar Peterlini, früherer SVP-Regionalassessor, der im Jahre 1995 ein Gesetz zur Regelung der Leibrenten einbrachte.
Laut Peterlini hat der Beschluss des Regionalratspräsidiums vom Oktober 2013, der den Skandal um die Rentenvorschüsse an die Abgeordneten auslöste, „sein“ Gesetz restriktiv ausgelegt. Auch mit Gesetz 2/1995 seien die Rechte von Abgeordneten bereits eingeschränkt worden, so Peterlini im Zeugenstand.
Er wies auch darauf hin, dass er durch den Beschluss des Präsidiums unter Präsidentin Thaler 670.000 Euro weniger erhalten habe als ihm nach zwanzigjähriger Präsenz im Regionalrat zugestanden wären. Lediglich vier der 130 Vorschuss-Berechtigten hätten sich gegen die beschlossene Regelung gestellt. Der große Verzicht, in der Darstellung Peterlinis. Damals, unter dem Spardiktat der Regierung Monti, habe eine erhebliche Sensibilität für die politisch-sozialen Aspekte Politikerrenten bestanden. Die akzeptierten Kürzungen hätten auch Auswirkungen auf Rechtsnachfolger (Witwen) der Anspruchsberechtigten gehabt, so Peterlini im Zeugenstand. Und 50 Millionen Euro des 370 Millionen Euro umfassenden Rententopfs für die Abgeordneten seien in den Family Fonds geflossen.
Der zweite Zeuge der Verteidigung war Hanspeter Munter, nach dem Ausbruch des Rentenskandals arg unter Beschuss. Er verteidigte vor Gericht den Beschluss und die Beauftragung des damaligen Pensplan-Präsidenten (und Wirtschaftsprofessors) Gottfried Tappeiner mit der Erstellung eines Gutachtens zu Abzinsungsfaktor und Lebenserwartung. Stefano Visintin, der zuvor im Auftrag des Präsidiums einen Vorschlag ausgearbeitet hatte (und dann laut Anklage verschickt wurde), habe darauf hingewiesen, dass die Festlegung der Parameter letztlich eine politische Entscheidung sei. Was die Lebenserwartung der Abgeordneten betrifft, habe man sich, so Munter, aus zwei Gründen für eine höhere entschieden: Weil die von Visintin verwendete staatliche Tabelle nicht mehr aktuell gewesen sei – und weil in Südtirol die Lebenserwartung höher sei als im nationalen Schnitt.
Tappeiner hatte in seinem Gutachten hingegen auf die Lebenserwartung von Akademikern im deutschen Sprachraum Bezug genommen.
Wie auch immer: Das Urteil in diesem Langzeitverfahren soll nun am 15. Februar ergehen. Zu erwarten ist – insbesondere nachdem das Rätsel um die Inflation im bzw. aus dem Abzinsungsfaktor gelöst wurde -, dass die Staatsanwaltschaft den Freispruch für Thaler und Tappeiner zum Vorwurf des erschwerten Betrugs und der Wettbewerbsverzerrung beantragen wird.
Danach folgt mit Sicherheit ein langes Plädoyer der Thaler-Verteidiger Paolo Fava und Beniamino Migliucci. Und schließlich ein voraussehbares Urteil.
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Kommentare (14)
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paul1
„Auf der Welt gib es kein Gerechtigkeit, das Reiche wird immer belohnt und der Arme bestraft. Dass diese Herren und ‚Damen nicht verurteilt werden, war vorhersehbar“.
leser
Tappeiner sollte s8ch schämen als professor eine solche ethik verbreiten zu dürfen
Man sollte ihm verbieten seine logik an jungendliche als lernstoff zu verbreiten
Offens8chtluch ist er sich selber darüber n8cht bewusst
Er ist ja auch ein8ntellektueller
angelus
S8e sollten mal 8hre i-Taste kontroll8eren, l8eber leser.
sepp
du das einfreispruch werdwoas man woll und schuscht gibs woll an rekurs die tahlerin gehört nett vorgericht oans kennts enk sicher sein des hoben ihr schun ondre ausgerechnet wos sie ongeben soll vor gericht gehören die jenigen
criticus
Über eine Frau Thaler möchte ich mich nicht äußern. Mich wundert nur, dass Herr Tappeiner für Fragen bezüglich Wirtschaft bei der RAI interviewt wird. Ich hoffe, dass diese beiden Personen ihre gerechte Strafe bekommen!
pingoballino1955
criticus: STRAFE???,werden sie wahrscheinlich LEIDER NICHT bekommen,wie immer.Die Grossen lässt man laufen,die Kleinen bestraft man. Ob sich die Herrschaften bei einem Freispruch wohlfühlen??? Natürlich. Ethisch, nicht tragbar und SKANDALÖS zum SCHÄMEN!
artimar
Auf einen „Entlastungszeuge“ Munter hätte die Verteidigung wohl mal besser verzichtet.
Ein Blick ins Zeitungsarchiv von reicht.