Der große Verzicht
Das Urteil im Strafprozess zum Rentenvorschuss fällt am 15. Februar – mit einem voraussehbaren Inhalt. Am Montag wurden am Landesgericht die Entlastungszeugen Hanspeter Munter und Oskar Peterlini angehört.
von Thomas Vikoler
Ein Strafverfahren, das sehr knapp an der Verjährungsgrenze steht, steuert auf sein erstinstanzliches Urteil zu. Auch weil die Verteidiger von Ex-Regionalratspräsidentin Rosa Thaler und Ex-Pensplan-Präsident Gottfried Tappeiner auf einige ihrer Zeugen verzichteten.
Auf zwei ihrer Zeugen bestanden sie aber: Hanspeter Munter, damals für die SVP Mitglied des Regionalratspräsidiums, und Oskar Peterlini, früherer SVP-Regionalassessor, der im Jahre 1995 ein Gesetz zur Regelung der Leibrenten einbrachte.
Laut Peterlini hat der Beschluss des Regionalratspräsidiums vom Oktober 2013, der den Skandal um die Rentenvorschüsse an die Abgeordneten auslöste, „sein“ Gesetz restriktiv ausgelegt. Auch mit Gesetz 2/1995 seien die Rechte von Abgeordneten bereits eingeschränkt worden, so Peterlini im Zeugenstand.
Er wies auch darauf hin, dass er durch den Beschluss des Präsidiums unter Präsidentin Thaler 670.000 Euro weniger erhalten habe als ihm nach zwanzigjähriger Präsenz im Regionalrat zugestanden wären. Lediglich vier der 130 Vorschuss-Berechtigten hätten sich gegen die beschlossene Regelung gestellt. Der große Verzicht, in der Darstellung Peterlinis. Damals, unter dem Spardiktat der Regierung Monti, habe eine erhebliche Sensibilität für die politisch-sozialen Aspekte Politikerrenten bestanden. Die akzeptierten Kürzungen hätten auch Auswirkungen auf Rechtsnachfolger (Witwen) der Anspruchsberechtigten gehabt, so Peterlini im Zeugenstand. Und 50 Millionen Euro des 370 Millionen Euro umfassenden Rententopfs für die Abgeordneten seien in den Family Fonds geflossen.
Der zweite Zeuge der Verteidigung war Hanspeter Munter, nach dem Ausbruch des Rentenskandals arg unter Beschuss. Er verteidigte vor Gericht den Beschluss und die Beauftragung des damaligen Pensplan-Präsidenten (und Wirtschaftsprofessors) Gottfried Tappeiner mit der Erstellung eines Gutachtens zu Abzinsungsfaktor und Lebenserwartung. Stefano Visintin, der zuvor im Auftrag des Präsidiums einen Vorschlag ausgearbeitet hatte (und dann laut Anklage verschickt wurde), habe darauf hingewiesen, dass die Festlegung der Parameter letztlich eine politische Entscheidung sei. Was die Lebenserwartung der Abgeordneten betrifft, habe man sich, so Munter, aus zwei Gründen für eine höhere entschieden: Weil die von Visintin verwendete staatliche Tabelle nicht mehr aktuell gewesen sei – und weil in Südtirol die Lebenserwartung höher sei als im nationalen Schnitt.
Tappeiner hatte in seinem Gutachten hingegen auf die Lebenserwartung von Akademikern im deutschen Sprachraum Bezug genommen.
Wie auch immer: Das Urteil in diesem Langzeitverfahren soll nun am 15. Februar ergehen. Zu erwarten ist – insbesondere nachdem das Rätsel um die Inflation im bzw. aus dem Abzinsungsfaktor gelöst wurde -, dass die Staatsanwaltschaft den Freispruch für Thaler und Tappeiner zum Vorwurf des erschwerten Betrugs und der Wettbewerbsverzerrung beantragen wird.
Danach folgt mit Sicherheit ein langes Plädoyer der Thaler-Verteidiger Paolo Fava und Beniamino Migliucci. Und schließlich ein voraussehbares Urteil.
Kommentare (14)
Lesen Sie die Netiquette und die Nutzerbedingungen
Du musst dich EINLOGGEN um die Kommentare zu lesen.