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„Schlag ins Gesicht“

Manfred Pinzger

Der HGV kann nicht nachvollziehen, dass man die eigene Region verlassen kann, um zur Zweitwohnung zu gelangen, touristische Nächtigungen aber verboten bleiben.

Der Hoteliers- und Gastwirteverband (HGV) zeigt sich verwundert, dass man die eigene Region verlassen kann, um zur Zweitwohnung zu gelangen, unabhängig ob sich diese in einer roten, gelben, oder orangen Zone befindet.

„Diese Erlaubnis ist ein Schlag ins Gesicht all jener Beherbergungsbetriebe, die aus Gründen der Reiseeinschränkungen zwischen den Regionen und der jeweiligen Quarantänebestimmungen in den Herkunftsorten der Gäste bislang nicht geöffnet haben bzw. nur an wenigen Tagen offenhalten konnten“, unterstreicht HGV-Präsident Manfred Pinzger.

Für den HGV ist es nicht nachvollziehbar, warum man von einer Region in die Zweitwohnung in eine andere Region reisen kann, um dort etwa einige Urlaubstage zu verbringen und dasselbe in der Beherbergung nicht zugelassen wird.

Der HGV fordert, dass das Recht der Überschreitung der Regionengrenzen, unabhängig von der Zoneneinstufung, auch für touristische Nächtigungen zugelassen wird.

Zudem, so schreibt der HGV abschließend in der Pressemitteilung, haben die Beherbergungsbetriebe die vorgeschriebenen Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus umgesetzt und können darüber hinaus auch jederzeit von den Organen kontrolliert werden, im Gegenzug zu den Zweitwohnungen.

Foto(s): © 123RF.com und/oder/mit © Archiv Die Neue Südtiroler Tageszeitung GmbH (sofern kein Hinweis vorhanden)

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