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„Wir wollen auf die Pisten“

Foto: Helga Toll/avs

Der AVS fordert eine rasche Regelung für Pistentouren und ruft die Politik auf, Pistentouren in Corona-bedingt geschlossenen Skigebieten zu ermöglichen.

Im Dezember 2020 hat der AVS gemeinsam und nach Absprache mit dem Verband der Seilbahnunternehmer öffentlich kommuniziert, dass bei geschlossenen Skigebieten auch Pistentouren nicht möglich sind.

Ausschlaggebend für die gemeinsame Presseaussendung war vor allem die Gewährleistung der Sicherheit und Unfallvermeidung bei Präparierung der Skipisten hinsichtlich des geplanten Öffnungstermins am 7. Jänner 2021.

Da nun eine „Öffnung für das Publikum“ bis zum 15. Februar ausgeschlossen ist, hat sich der Sachverhalt geändert und verlangt nach einer raschen Antwort auf die Frage, ob Pistentourengehen bei Nichtbetrieb der Skigebiete erlaubt und möglich ist oder nicht. Die gesetzlichen Bestimmungen lassen diesbezüglich einen erheblichen Interpretationsspielraum zu, der von den Kontrollorganen sehr unterschiedlich ausgelegt werden kann, so der AVS am Donnerstag.

Als Interessensvertreter aller Pistentourengeher erwartet sich der AVS ein rasches Handeln von Seiten der Politik.

Zurzeit sind viele Skigebiete nicht geöffnet und es finden auch keine Präparierungs-, Sicherungs- oder Vorbereitungsarbeiten statt.

In diesen Skigebieten muss es aufgrund klarer und eindeutiger Rechtslage möglich sein, dass Pistentourengeher ohne rechtliche Konsequenzen befürchten zu müssen, die Skipisten für ihre sportliche Tätigkeit nutzen können, so der AVS. Dazu sei es notwendig, dass der Gesetzgeber dringend eine in diesem Sinne bestätigende Interpretation des Skipistengesetzes erlässt, welche im bestehenden Gesetz nicht explizit behandelt wird.

Foto: Lukas Rastner

Als Interessensvertreter aller Tourengeher ersucht der AVS um ein rasches Handeln von Seiten der Politik, damit für die aktuelle Corona-bedingte Phase Pistentouren als individuelle Sportart möglich sind, ohne dass Skipistenbetreiber haftbar gemacht werden können und Sportler Angst vor Strafen haben müssen.

Im Übrigen erinnern der AVS daran, dass die im Artikel 20 des Landesgesetzes Nr. 14 vom 23.11.2010 vorgesehene Durchführungsverordnung zur Begehung der Skipisten – sei es mit Skiern, Schneeschuhen oder zu Fuß – bis heute noch nicht erlassen wurde und eines dringenden Erlasses bedarf.

Der AVS ersucht im Sinne und auch in Vertretung aller bergbegeisterten Südtiroler in dieser Hinsicht um eine zeitnahe Lösung.

Foto(s): © 123RF.com und/oder/mit © Archiv Die Neue Südtiroler Tageszeitung GmbH (sofern kein Hinweis vorhanden)

Kommentare (19)

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  • waldhexe

    Müsste eigentlich ganz normal sein,denn wenn kein Skiberieb vorhanden ist, Tourengeher diese benützen dürfen. Zumal die Pisten auch durch Steuermittel finanziet wurden.

  • schwarzesschaf

    Will der willi isch im Boch gfollen und der mogi hinten noch und Waldhexe welche steuergelder, hoffe du hast keine Förderungen bei deiner wohnung bekommen sonst darf da auch jeder rei

    • waldhexe

      @schwarzesschaf
      Ich kann dir leider die fortlaufenden Nummern der Scheine nicht mehr geben, alles schon ausgegeben. Und das mit der Wohnung ist voll daneben,lass die was besseres einfallen.

  • guyfawkes

    Ich finde die Forderung „Wir wollen auf die Pisten“ ist dreist.
    Erstens sollen sich Tourengeher gefälligst außerhalb der Pisten aufhalten. Und zweitens haben die Liftbetreiber das „Hausrecht“ und sollten selbst bestimmen können, wo Tourengeher geduldet werden und wo nicht. Außerdem könnte mit der Pistenpräparierung ja jederzeit begonnen werden und die Tourengeher wären dann ein erhebliches Sicherheitsrisiko.

    • vinsch

      @guyfawkes“außerhalb der Pisten aufhalten“ …. damit würden sich die Tourengeher noch mehr in Gefahr bringen und das ist derzeit ja nicht wünschenswert. Die Pisten sind alle präpariert und die Hütten großteils offen. Wenn also die Tourengeher nicht hochgehen dürfen, dann kann man die Hütten ja auch wieder schließen. Wie stumpfsinnig wäre das dann? Ich finde, die Natur und die Bewegung in der freien Natur schadet niemanden, im Gegenteil.

  • andreas

    Da es das Land in den letzten 20 Jahren nur teilweise auf die Reihe gebracht haben, die Besitzer von Mountainbikestrecken oder Wanderwegen aus der Haftung zu nehmen, wird auch hier nicht viel passieren.

  • wm

    bin dafür die Pisten aufzumachen, zumal keine Pistenraupen eh nicht fahren. Oder sonst alle Förderungen streichen was die Betreiber bekommen. Ist auch unser Steuergeld, und von uns mitfinanziert wird.

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