Der exklusive Arzt
Ein Infektologe des Bozner Spitals wurde vom Rechnungshof wegen nicht genehmigter Arbeit im Ausland zur Zahlung von 141.365 Euro verurteilt.
von Thomas Vikoler
Er arbeitet ausgerechnet dort, wo im Bozner Spital seit knapp einem Jahr der Ausnahmezustand herrscht: In der Abteilung für Infektionskrankheiten. Er heißt Leonardo Pagani, stammt aus Piacenza und ist in Bozen in leitender Funktion tätig.
Allerdings hat den Infektologen nun eine schlechte Nachricht von der Rechtsprechenden Sektion des Bozner Rechnungshofes erreicht. Ein Schuldspruch mit der Verurteilung zur Zahlung von 141.365 Euro Schadenersatz.
Warum?
Laut dem Urteilsspruch, der nun von der Finanzwache Bozen bekannt gemacht wurde (sie führte die Ermittlungen durch), hat sich Pagani einer unerlaubten Arbeitstätigkeit schuldig gemacht. Den Hinweis darauf lieferte er kurioserweise selbst – in einem Curriculum, das er dem Sanitätsbetrieb für eine Bewerbung für ein Primariat vorlegte.
Diesem zufolge arbeitete er zwischen 2010 und 2015 zunächst an der Universitätsklinik von Genf, dann in einem Krankenhaus in Annecy in Frankreich.
Das Problem dabei aus der Sicht des Rechnungshofes: Der Bozner Arzt befand sich während dieser Zeit im unbezahlten Wartestand. Um diesen hatte er beim Sanitätsbetrieb angesucht, weil seine Ehefrau damals im Ausland für die Weltgesundheitsorganisation WHO tätig war. Eine Familienzusammenführung, welcher der Sanitätsbetrieb keine Steine in den Weg legen wollte.
Bei der Durchsicht des Bewerbungs-Curriculums im Jahre 2017 wurde er aber hellhörig – und erstattete bei der Staatsanwaltschaft am Rechnungshof Anzeige gegen Arzt Pagani.
Als fest angestellter Arzt galt für ihn laut Urteil des Rechnungshofs eine Exklusivitätsklausel. Über eine Tätigkeit außerhalb des Spitals hätte er beim Sanitätsbetrieb, zwecks Klärung einer etwaigen Unvereinbarkeit, eine entsprechende Erlaubnis einholen müssen. Was er offensichtlich nicht tat.
Das kostet ihm nun eine Verurteilung zur Zahlung von über 140.000 Euro, die sich wegen der Aufwertung sogar verdoppeln könnten. Als Grundlage für die Schadensbemessung wurden die Durchschnittsgehälter von Ärzten in der Schweiz bzw. in Frankreich herangezogen. Der Arzt selbst hatte sich laut Finanzwache geweigert, seine Einkünfte während des Auslandsaufenthalts offenzulegen.
Im Verfahren vor dem Rechnungshof hatte sein Anwalt u.a. auf eine Verjährung des vorgehaltenen Vergehens plädiert. Es ist davon auszugehen, dass Berufung gegen den Schuldspruch der Rechtsprechenden Sektion des Bozner Rechnungshofs eingelegt wird.
Ähnliche Artikel
Kommentar abgeben
Du musst dich EINLOGGEN um einen Kommentar abzugeben.