Das Haus in Hohenems
Die Anwälte von Johannes Beutel verhandeln im Berufungsverfahren über eine Auszahlung der Zivilparteien.
von Thomas Vikoler
Normalerweise werden Gerichtsverhandlungen derzeit wegen Corona-Infektionen oder –Quarantänen vertagt. In diesem Fall gibt es einen anderen Grund: Verhandlung über eine Auszahlung von Schmerzensgeld an die Hinterbliebenen von Alexandra Riffesser: Eltern, Schwester, zwei minderjährige Kinder.
Am Montag hätte am Oberlandesgericht die Berufungsverhandlung zu diesem schrecklichen Mordfall vom 24. September 2018 stattfinden sollen. Johannes Beutel, der Ehemann der Ermordeten, war im Februar 2020 zu 30 Jahren Haft wegen vorsätzlichen Mordes verurteilt worden. Demnach hatte er Rifesser mit 41 Messerstichen in Gratsch bei Meran getötet.
Beutels Anwälte haben Berufung gegen das Urteil eingelegt, sie bemühen sich um eine Reduzierung des Strafmaßes – und setzten dabei auf den mildernden Umstand der Auszahlung der Zivilparteien. „Es gibt entsprechende Verhandlungen“, bestätigte Beutels Anwalt Alessandro Tonon am Montag.
Das Oberlandes-Schwurgericht vertagte deshalb die Verhandlung auf Antrag der Verteidigung auf den 19. April.
Beutel, der in der Urteilsbegründung als auffallend geizig beschrieben wird, besitzt selbst kein Vermögen. Im Gespräch ist aber der Verkauf des Hauses der Eltern im vorarlbergischen Hohenems. Damit könnten, so die Idee der Verteidigung, die Zivilparteien ausgezahlt werden. Eine Zustimmung seitens der Eltern Beutels über einen Hausverkauf gebe es derzeit nicht, auch keine Summe über eine mögliche Einigung mit den Angehörigen.
Im verkürzten Verfahren in der ersten Instanz hatte Zivilpartei-Anwalt Federico Fava, der die Eltern und die beiden Töchter vertritt, das Schmerzensgeld und Vermögensschaden auf 1,5 Millionen Euro quantifiziert. Die Schwester des Mordopfers hat sich getrennt in Strafverfahren eingelassen.
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