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Unbegründete Schulschließung

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Die mit Dekret des Landeshauptmannes im November verordnete Schulschließung war laut einem Urteil des Verwaltungsgerichts rechtswidrig.

von Thomas Vikoler

Die Aufregung in der Elternschaft war erheblich: Am 12. November verordnete Landeshauptmann Arno Kompatscher mit Dekret Nr. 69 eine generelle Schließung der Kindergärten und Schulen vom 16. bis 22. November. Die Maßnahme wurde später bis zum 30. November verlängert.

Eine Gruppe von Eltern aus der östlichen Landeshälfte, dazu Organisationen wie Wnet-Networking Women und Väter Aktiv Sozgen Onlus, fochten die Verordnung vor dem Verwaltungsgericht an. Dieses lehnte einen Antrag auf einstweilige Aussetzung allein deshalb ab, weil die Maßnahme drei Tage später auslief.

Doch nun gibt es für die klagenden Eltern eine zumindest juridische Genugtuung. Das Verwaltungsgericht bezeichnet Dekret Nr. 69 in seinem Urteil zum Streitfall wörtlich als „rechtswidrig“. Der Rekurs an sich wurde wegen des Wegfalls des Streitinteresses für unverfolgbar erklärt.

Laut Urteilsbegründung fehlte für die Schulschließung aber jegliche Begründung. Es hätte eine „umfassende Sachverhaltsermittlung durchgeführt werden müssen, die sich auf objektive und wissenschaftlich erwiesene Daten stützt“, heißt es. Dies auch angesichts der Tatsache, dass das nationale Notstandsdekret für die roten Zonen den Präsenzunterricht bis zur zweiten Mittelschule erlaubte.

Die Südtiroler Regelung stützte sich allein auf den Verweis, dass sich die „Infektionslage auf dem gesamten Landesgebiet weiter verschlechtert hat, was zu einer beträchtlichen Überlastung der Gesundheitseinrichtungen führt“.

Laut Verwaltungsgericht hätten vor einer Verordnung zur Schließung der Kindergärten und Schulen die Infektionslage bei Kindern zwischen drei und elf Jahren erhoben und Informationen durch Schuldirektoren eingeholt werden müssen. Auch angesichts der Tatsache, dass für Schulen staatliche Sicherheitsregeln für die Corona-Prävention galten.

Das alles ist in Südtirol aber nicht geschehen, deshalb kommt das Verwaltungsgericht zum Schluss: Die Schulschließung im November war rechtswidrig.

Auch aus diesem Grund wurde das Land Südtirol dazu verurteilt, den Rekurseinbringern die Prozessspesen in Höhe von 3.000 Euro zu ersetzen.

Für künftige Schulschließungen gilt der Urteilsspruch übrigens nicht. Die Sachlage müsse jedes Mal neu abgeklärt werden, weil es sich zum keine „zu wiederholende“ Maßnahme handelte.

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