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Das 400-Euro-Zuckerle

Den Landtagsabgeordneten winkt eine Gehaltserhöhung von 410,33 Euro im Monat. Und: Sie dürfen ab Frühjahr mehr Spesen abrechnen.

Von Matthias Kofler

Filippo Degasperi schüttelt den Kopf: „So hält man wichtige Informationen geheim.“

Der Trentiner Oppositionspolitiker wollte mittels einer Anfrage in Erfahrung bringen, wie viel Geld der Regionalrat bislang durch die jährliche Inflationsanpassung der Politiker-Gehälter auf die Seite gelegt hat. Das Regionalgesetz Nr. 6 vom 12. September 2012 sieht vor, dass die Entschädigungen der Abgeordneten automatisch auf der Grundlage des ISTAT-Indexes aufgewertet werden. Seit dem Inkrafttreten des Gesetzes wurden die Aufwertungen zwarjährlich berechnet, dann aber eingefroren und im Haushalt des Regionalrates zurückgelegt. „Dieses Geld muss der Regionalrat irgendwann auszahlen, weil er vom Gesetz her dazu gezwungen ist“, erklärt Degasperi.

Die Zahlen und Fakten: Den kürzlich aus dem Regionalrat ausgeschiedenen Mandataren steht eine Inflationsnachzahlung von 2.000 bis 3.000 Euro netto zu, die amtierenden Volksvertreter können sogar mit einer Nachzahlung von bis zu 8.500 Euro netto rechnen.

Selbstbedienung in Krisenzeiten!

Doch damit nicht genug: Wie aus der Anfrage-Beantwortung von Regionalratspräsident Roberto Paccher hervorgeht, winkt den Abgeordneten auch eine üppige Erhöhung der monatlichen Brutto-Entschädigung, die derzeit bei 10.500 Euro liegt. „Das Präsidium, das im Zeitraum 2014 – 2019 im Amt war, hat für die Aufwertung jährlich folgende Prozentsätze ermittelt: 0,075 (bezogen auf Dezember 2013), 0,45, 0,45, 0,25, 1,55, 1,35“, schreibt Lega-Politiker Paccher.

Und weiter: „Die mit den angeführten Prozentsätzen berechneten Beträge ergeben für den Zeitraum von 2014 bis 2019 eine monatliche Bruttoerhöhung der Aufwandsentschädigung um 7,35 Euro ab Januar 2014, 51,48 Euro ab Januar 2015, 95,81 Euro ab Januar 2016, 120,55 Euro ab Januar 2017, 274,32 Euro ab Januar 2018 und 410,33 Euro ab Januar 2019.“

Die Abgeordneten haben noch einen weiteren Grund zur Freude: Im gleichen Zeitraum (2014-2019) wurde – wie vom Gesetz vorgesehen und unter Anwendung der gleichen Prozentsätze – auch der monatliche Betrag aufgewertet, der den Politikern für die Rückerstattung der Ausgaben zusteht. Derzeit liegt dieser bei 750 Euro. Paccher hat ausgerechnet, dass der monatlichen Bruttobetrag im Ausmaß von 0,53 Euro ab Januar 2014, 3,68 Euro ab Januar 2015, 6,84 Euro ab Januar 2016, 8,61 Euro ab Januar 2017, 19,59 Euro ab Januar 2018 und 29,31 Euro ab Januar 2019 erhöht wurde.

„Diese Beträge sind nicht ausgezahlt worden“, betont der Regionalratspräsident. Die Mittel seien lediglich quantifiziert und auf den entsprechenden Posten des Haushaltsvoranschlags des Regionalrates zurückgestellt worden. Im Hohen Haus geht man davon aus, dass die Auszahlung der Inflationsbeiträge und die Gehaltsaufbesserung im Frühjahr mit dem Wechsel von Sepp Noggler an die Regionalratsspitze nachgeholt werden. Dann dürften bei vielen Politikern die Sektkorken knallen.

 

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