Haus der Architektur
Ein gemeinsames Haus für die Tätigkeiten der Kammer der Architekten RLD, der Architekturstiftung und der arch.academy – ein „zentraler, sichtbarer und lebendiger Ort für die Vielfalt der Architektur“:
Dieses Konzept für ein Südtiroler „Haus der Architektur“ nach dem Vorbild der Architekturhäuser im Alpenraum stellte gim Rahmen eines Onlinetreffens eine Delegation der Architektenkammer Landeshauptmann Arno Kompatscher und Landesrätin Maria Hochgruber Kuenzer vor. „Das Haus soll aber auch ein Ort der Architekturvermittlung sein, ein Ort der Vernetzung mit Institutionen wie Fakultät für Design, Künstlerbund, KlimaHaus-Agentur und dem Bauwesen und ein Ort, wo Innovation und Entwicklung gefördert wird“, erklärte Johann Vonmetz, Präsident der Architektenkammer. Auch Ausstellungen, Seminare, Workshops und Dokumentationsarchive könnten in der neuen Einrichtung Platz finden, unterstrich Stiftungspräsident Carlo Calderan.
„Nachdem dieses Anliegen bereits seit einiger Zeit auf dem Tisch liegt, gilt es nun, einen geeigneten Ort zu finden, um die Südtiroler Architektur unter einem würdigen und stimmigen Dach zusammenzuführen“, erklärte dazu Landeshauptmann Arno Kompatscher. Eine räumliche Lösung sollte in absehbarer Zeit realisierbar sein, gleichzeitig müsse aber auch sichergestellt werden, dass bei der Führung keine zusätzlichen Belastungen für den Landeshaushalt entstehen, betonte der Landeshauptmann.
Von Gemeindeentwicklungsprogramm bis ESB-Portal
Auch Anliegen im Bereich Raum und Landschaft wurden im Zuge des Austauschs diskutiert: Es ging um die Frage der Vergütung der Experten in der Kommission Raum und Landschaft auf Gemeindeebene ebenso wie um den Unterstützungsbeitrag des Landes für die Erstellung des Gemeindeentwicklungsprogramms. Die zuständige Landesrätin für Raumentwicklung, Landschaft und Denkmalpflege Maria Hochgruber Kuenzer betonte die wichtige Rolle, die die Freiberufler als Projektanten zwischen den Bürgerinnen und Bürgern und der Gemeindeverwaltung einnähmen: „Schließlich legen die Gemeinden die Rahmenbedingungen für das neue Gemeindeentwicklungsprogramm fest und diese sind dann Ausgangslage für die Planung im Rahmen der vorhandenen Freiräume und gemäß der geltenden Baurechte.“
Zur Sprache kam auch die Musterbauordnung und das ESB-Portal, also der Einheitsschalter für das Bauwesen. Über diese digitale Plattform müssen seit Inkrafttreten des Landesgesetzes Raum und Landschaft am 1. Juli 2020 alle Bauansuchen abgewickelt werden. Zu den Nutzern des Portals zählen vor allem die Freiberufler, die Anträge und Meldungen in Vertretung der Bauwerber der jeweiligen Gemeinde übermitteln. In diesem Zusammenhang unterstrich Verena Unterberger, Vizepräsidentin der Architektenkammer und Präsidentin von arch.academy, die Notwendigkeit, „die Plattform zu überarbeiten und in der Anwendung zu vereinfachen.“ Zielführend wäre die Einberufung einer Koordinierungsstelle, mit Einbeziehung einer Vertretung der technischen Berufsgruppen, die konstruktive Vorschläge zur Verbesserung des digitalen Instruments einbringen könnte.
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