Der sanfte Zwang
Der Jurist Karl Zeller erklärt, wie Südtirol einen Impfzwang umgehen aber vorschreiben kann, dass gewisse Strukturen nur mehr von geimpften Personen betreten werden dürfen.
von Markus Rufin
Seit nicht einmal einer Woche gibt es einen Impfstoff gegen das Coronavirus. Die Freude darüber ist groß, doch bereits jetzt sind einige Diskussionen darum entstanden. Neben der Frage, wer wann geimpft wird, gibt es nämlich auch Personen, die bereits jetzt eine Impfung ablehnen.
Daher gibt es bereits jetzt die Überlegung, eine Impfpflicht einzuführen, sodass möglichst schnell eine Herdenimmunität gegen das Virus erreicht werden kann.
Vor allem für Südtirol ist eine solche Impfpflicht durchaus relevant. Die Durchimpfungsrate für andere Krankheiten, wie die saisonale Grippe liegt deutlich unter dem nationalen Durchschnitt. Südtirol bildet regelmäßig das Schlusslicht in den italienischen Impfstatistiken.
Sollte sich Italien gegen eine Impfpflicht entscheiden, könnte das für Südtirol durchaus problematisch werden, meint der Jurist und Ex-Senator Karl Zeller: „Wenn im restlichen Italien die Herdenimmunität erreicht wird, in Südtirol aber nicht, könnte es sein, dass es in Südtirol immer noch Einschränkungen geben wird, während die anderen Regionen wieder alles öffnen.“
Die Zahl der Impfgegner, -skeptiker und -verweigerer ist in Südtirol besonders hoch. Doch welche Möglichkeiten hätte das Land Südtirol, um die Durchimpfungsrate in die Höhe zu treiben?
Hierauf hat Zeller eine Antwort. Es gibt nämlich ein Urteil des italienischen Verfassungsgerichtshofes aus dem Jahr 2019. Dieses Urteil (Nr. 137) regelt die Frage, was die Regionen im Bezug auf die Impfung selbst entscheiden können.
„Zwar darf eine Region nicht grundsätzlich eine Impfpflicht einführen, sie darf aber Vorschriften einführen“, erklärt Zeller. „Südtirol könnte beispielsweise vorschreiben, dass Ärzte und Pfleger bestimmte Abteilungen des Krankenhauses nur mehr dann betreten werden dürfen, wenn die Ärzte und Pfleger geimpft sind.“ Dazu müsse man lediglich ein Landesgesetz einführen.
Der Verfassungsgerichtshof bestätigte 2019, dass ein solches Gesetze verfassungskonform ist. Damals ging es um eine ähnliche Regelung, wie von Zeller beschrieben, die in Apulien eingeführt wurde.
Zeller meint, dass ein Impfzwang damit umgangen werden könne, man aber bei bestimmten Berufsgruppen eine hohe Durchimpfungsrate erzielen könnte: „Ärzte und Pfleger werden nicht direkt zur Impfung gezwungen, wenn sie sich weigern, dürfen sie die Abteilungen nicht mehr betreten und dementsprechend ihrer Tätigkeit nicht mehr nachgehen. Das ist ein starkes Druckmittel.“
Laut dem Ex-Senator liegt der Grund für das Urteil in der Arbeitssicherheit: „Der Verfassungsgerichtshof hat festgestellt, dass der Schutz der Patienten und der Allgemeinheit Vorrang vor der Impf-Entscheidung des einzelnen Angestellten hat. Nicht nur der Arbeitgeber ist zu diesem Schutz verpflichtet, auch die Angestellten dürfen andere Personen nicht gefährden. Es ist also eine Maßnahme zur Verbesserung der Arbeitssicherheit.“ Das sei auch beim Coronavirus so der Fall, immerhin könne ein einzelner Infizierter einen ganzen Betrieb lahmlegen, argumentiert Zeller.
Doch nicht nur für Ärzte und Pfleger könnte man eine solche Regelung einführen und so für höhere Durchimpfungsraten sorgen. Auch auf Schulen – damit müssten sich auch die Lehrer impfen – oder andere Strukturen in denen Landesangestellte tätig sind, könne man die Regelung ausweiten.
Zeller betont: „Eine Einführung eines solchen Gesetzes ist zwar erst notwendig, wenn die Zahlen trotz Impfung nicht zurückgehen, aber es bietet sich bereits jetzt an darüber nachzudenken, da auch auf nationaler Ebene über eine Pflicht diskutiert wird.“
Laut Zeller hielte das Gesetz durch das Urteil Nr. 137 aus dem Jahr 2019 auf jeden Fall gerichtlich stand. Südtirol hat dadurch also ein Ass im Ärmel und kann unabhängig davon, wie der Staat entscheidet, die Durchimpfungsrate steigern.
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