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Die neuen Förderkriterien

Die Landesregierung hat neue Beitragskriterien für Energieeffizienz und das Nutzen erneuerbarer Quellen für Einzelne, öffentliche Verwaltungen, gemeinnützige Organisationen und Betriebe genehmigt.

Auf Vorschlag von Umwelt- und Energielandesrat Giuliano Vettorato hat die Landesregierung grünes Licht für die neuen Förderkriterien für Eingriffe für mehr Energieeffizienz und die Nutzung erneuerbarer Energiequellen für Einzelpersonen, öffentliche Verwaltungen, gemeinnützige Organisationen und Unternehmen gegeben.

„Mit der Nutzung erneuerbarer Energiequellen wollen wir den Prozess der Dekarbonisierungbeschleunigen“, erklärt der Landesrat das vorrangige Ziel der neuen Förderkriterien, die bis 31. Dezember 2023 gelten.

Für das Interventionspaket gibt es vier Neuerungen:

Einbau von Wärmepumpen mit Photovoltaik in KlimaHaus-A-Gebäuden

Das Installieren von Wärmepumpen mit  Photovoltaik in KlimaHaus-A-Gebäuden ist eine emissionsfreie Maßnahme für weniger Kohlenstoff, da der Strombedarf der Wärmepumpe durch die Photovoltaikanlage gedeckt wird. Zuschüsse von bis zu 40 Prozent der Investition gibt es dabei sowohl für den Einbau in bestehenden als auch in neuen Gebäuden. Der Beitrag soll Anreiz dafür sein, vor allem in Neubauten Wärmepumpen einzubauen.

Installation von Speicherbatterien für netzgebundene Photovoltaikanlagen

Ein Zuschuss von 40 Prozent ist auch für die Installation von Speicherbatterienfür neue netzgebundene Photovoltaikanlagen vorgesehen. Die Speichersystemedienen dazu, um bei geringem Bedarf vor Ort erzeugten Strom zu speichern, der dann zu einem späteren Zeitpunkt genutzt werden kann. So wird der Prozentsatz des Eigenverbrauchs der erzeugten Energie vergrößert.

Installation von Photovoltaikanlagen auf Gemeindegebäuden

Gefördert wird auch die Nutzung erneuerbarer Quellen durch die Gemeinden, die Vorbildfunktion haben. So ist für die Installation von Photovoltaikanlagen auf gemeindeeigenen Gebäuden ein Beitrag von 40 Prozent der Investitionskosten vorgesehen. Gemeinden die, im Jahr der Gesuchstellung, Umweltgelder für Wasserableitungen von Kraftwerken ab drei Megawatt oder anderer großer Werke bezogen haben, bekommen nur 20 Prozent der Investitionskosten zugeschossen.

Energie-Check für Wohnhäuser födern

Unterstützung gibt es auch für alle, die in ihrer Wohnung den Energieverbrauchüberprüfen. „Diese Maßnahme ist ein Anreiz für Wohnungsbesitzer, einen Energie-Check durchzuführen, um die Machbarkeit und Wirtschaftlichkeit einer Energiesanierung zu bewerten und zu überprüfen, ob dadurch die Voraussetzungen für den Erhalt des entsprechenden Superbonus von 110 Prozent gegeben sind“, sagt Vettorato.

Wenn die Überprüfung ergibt, dass die Bedingungen für den Superbonus von 110 Prozent nicht eingehalten werden und die Sanierung nicht gemacht wird, erhält der Wohnungsbesitzer 80 Prozent der Kosten für die Energieüberprüfung rückvergütetet.

Weitere Fördermaßnahmen

Darüber hinaus wurden einige zuvor ausgesetzte Förderungen wieder eingeführt. „Wieder gefördert wird etwa der Einbau von thermischen Solaranlagen für Neubauten und Gebäude unter Denkmalschutz, die nun nicht mehr den Kriterien KlimaHaus C oder R entsprechen müssen, was aufgrund der Denkmalschutzvorgaben oft gar nicht möglich war“, sagt Vettorato.

Schließlich wurden auch die Beitragskriterien für die Energieeffizienz von Gebäuden, die Nutzung erneuerbarer Energiequellen und für die Energie-Audits von Unternehmen sowie für die Beitragsgewährung für Fernwärmeanlagen, Biogasanlagen und Wasserkraftwerke erneuert, immer in Abstimmung mit den verlängerten Fristen für staatliche Beihilfen und bis zum 31. Dezember 2023.

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