Erlaubte Besuche
Trotz der herrschenden Situation ist es engsten Verwandten möglich, schwerkranke Covid-19-Patientinnen und -Patienten in den Südtiroler Krankenhäusern zu besuchen.
Angehörigen von schwerstkranken oder terminalen Patienten und Patientinnen mit Covid-19 soll in allen Gesundheitsbezirken der sichere Zugang zu den Krankenhausabteilungen erlaubt sein.
Die Möglichkeit Verwandte zu besuchen erhalten Angehörige, die vorher vom Primar oder der Primaria der Abteilung dazu ermächtigt wurden.
Außerdem muss vor dem Besuch ein Antragsformular ausgefüllt werden. Zusätzlich wird der oder die Antragsstellende angemessen über die Risiken beim Besuche bestehenden Risiken informiert. Beim Besuch selbst werden die Angehörigen vom Krankenhauspersonal begleitet. Direkter physischer Kontakt mit dem oder der Kranken ist nicht gestattet. Außerdem müssen die Besucher die in diesem Umfeld vorgesehene Schutzausrüstung tragen.
Generaldirektor Florian Zerzer:
„Die Welt befindet sich weiterhin in einer Ausnahmesituation und Vieles ist zurzeit nicht möglich, was bisher selbstverständlich schien. Die Möglichkeit, schwerkranke engste Verwandte besuchen zu können, die an Covid-19 leiden, sind ein Beitrag zu Menschlichkeit und Menschenwürde – auch in diesen schwierigen Zeiten.“
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