Das Urteil
Acht Jahre Haft für einen 24-jährigen Bozner wegen eines Mordversuchs am Bahnhof in Kaiserau im Juli 2019.
Von Thomas Vikoler
Der Oberkörper des Opfers ist übersät von Narben. Zwei der zwölf Messerstiche trafen ihn in der Herzgegend und hätten laut einem medizinischen Gerichtsgutachten tödlich sein können.
Der damals 17-Jährige überlebte – und im Strafverfahren wegen Mordversuchs gegen den Täter, den 24-jährigen Bozner Maicol M. aus Bozen, wurde gestern am Landesgericht das Urteil das Urteil verkündet.
Vorverhandlungsrichterin verurteilte ihn in einem verkürzten Verfahren zu acht Jahren Haft. Ein ausgesprochen mildes Urteil, denn die Staatsanwaltschaft hatte Maicol M. den erschwerenden Umstand der niedrigen Beweggründe vorgehalten.
Die Tat wurde jedenfalls mit ungeahnter Brutalität verübt, und zwar am späten Nachmittag des 5. Juli 2019 am Bahnhof von Kaiserau/CasaNova. Der Täter passte dort sein Opfer ab und stach in einem wahren Furor zwölf Mal zu. Die Eskalation einer Liebes-Rivalität, die einige Tage zuvor in der Diskothek Life in der Bozner Industriezone ihren Anfang genommen hatte. Es folgten Drohungen, die Maicol M. am Bahnhof Kaiserau schließlich wahr machte.
Kurz nach der Bluttat wurde er unter dringendem Tatverdacht festgenommen. Nach einigen Monaten im Gefängnis wurde der 24-jährige Bozner in den Hausarrest überstellt, musste aber wegen Verletzung der Haftauflagen wieder zurück in den Knast.
Laut Strafprozessordnung müsste die Mindeststrafe für einen versuchten Mord aus niedrigen Beweggründung eigentlich – inklusive einem Drittel Strafnachlass – bei zwölf Jahren Haft liegen. Es gilt eine Bestimmung ähnlich wie bei einer lebenslänglichen Haftstrafe wegen Mordes.
Doch offenbar besteht Aussicht auf eine Wiedereingliederung von Maicol M. in die Gesellschaft. Wohl auch aus diesem Grund plädierte die Staatsanwaltschaft in der gestrigen Vorverhandlung auf einem Ausgleich der ihm zugestandenen allgemein mildernden Umstände mit dem erschwerenden Umstand der niedrigen Beweggründe.
Macht: Acht Jahre Haft, von denen der Bozner möglicherweise bereits einen Großteil abgesessen hat. Sein Verteidiger Nicola Nettis, der sich sehr zufrieden über das verhängte Strafausmaß zeigt, erwägt ab Erreichen der Sechs-Jahres-Grenze einen Antrag auf Ableistung der Strafe im alternativen Vollzug, sprich in einer Einrichtung für Schwer-Erziehbare.
Das Opfer der brutalen Messerattacke, inzwischen volljährig und von Anwalt Giancarlo Massari vertreten, sprach Richterin Scheidle eine Anzahlung auf das Schmerzensgeld von 10.000 Euro zu. Über den Rest muss ein Zivilgericht
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