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Die Weihnachts-Regeln

Giuseppe Conte

Italien hat jetzt doch einen Knallhart-Lockdown bis zum 6. Januar beschlossen. Südtirol plant einen Sonderweg bei der Bewegungsfreiheit.

von Heinrich Schwarz

Die Hardliner in der italienischen Regierung – die Minister Francesco Boccia, Roberto Speranza und Dario Franceschini – haben sich am Ende doch durchgesetzt: Zu Weihnachten wird es einen Knallhart-Lockdown mit minimalen Ausnahmen geben.

Die Corona-Regeln, die am 3. Dezember für die Weihnachtsferien beschlossen worden waren, sind am Freitagabend von der Regierung per Dekret verschärft worden. Sie gelten ab 24. Dezember.

Zehn Tage rote Zone

Vom 24. Dezember bis zum 6. Januar wird ganz Italien an den Feiertagen und an den Vorfeiertagen zur roten Zone, an den Werktagen hingegen zur orangen Zone.

Konkret gilt die rote Zone vom 24. bis zum 27. Dezember, vom 31. Dezember bis zum 3. Januar – und am 5. und 6. Januar. An diesen zehn Tagen müssen Geschäfte, Bars und Restaurants schließen.

Die Bürger dürfen sich nur für einen Spaziergang in der Nähe der eigenen Wohnung und ohne Kontakt zu anderen Personen im Freien aufhalten.

Es gibt aber angesichts der Weihnachtsfeiertage eine Ausnahme: Maximal zwei Personen (Kinder unter 14 Jahren werden dabei nicht mit eingerechnet) dürfen innerhalb der eigenen Region einen anderen Haushalt besuchen. Es ist nur ein Besuch pro Tag möglich.

Vier Tage orange Zone

Die orange Zone gilt vom 28. bis zum 30. Dezember sowie am 4. Januar. An diesen vier Tagen dürfen Geschäfte öffnen, Bars und Restaurants hingegen nicht.

Zudem sind an den orangen Tagen Bewegungen innerhalb der eigenen Gemeinde erlaubt.

Für Einwohner kleiner Gemeinden unter 5.000 Einwohnern wurde folgende Ausnahme genehmigt: Sie dürfen sich innerhalb eines Radius von 30 Kilometer bewegen, allerdings nicht in Provinzhauptstädte fahren.

Südtiroler Sonderweg

Landeshauptmann Arno Kompatscher erklärt, dass die Landesregierung bei der Bewegungsfreiheit tagsüber nachvollziehbare Regelungen will: „Die Leute sollen sich bewegen können. Es lässt sich vertreten, dass die Menschen in der Winterlandschaft unterwegs sind. Das dient der Psyche und der Physis. Wir werden in diese Richtung entscheiden – vielleicht mit einer einheitlichen Regelung für die gesamte Dauer.“

LH Kompatscher erklärte auch, dass es möglich sein werde, enge Verwandte untertags zu besuchen.

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