Sie hatten sich lieb …
Im Jahr 2019 wurden in Südtirol 655 Ehen getrennt, 3,0% mehr als im Vorjahr. Die Zahl der Scheidungen ist nach dem Spitzenwert von 875 im Jahr 2016 auf 689 Scheidungen im Jahr 2019 gesunken.
Im Jahr 2019 wurden in Südtirol 655 Ehen getrennt, 3,0% mehr als im Vorjahr.
135 der gesamten Trennungen werden im Standesamt und 520 bei Gericht beantragt.
Die Trennungsrate beträgt 12,3 je 10.000 Einwohner. Im Vergleich zum Vorjahr haben die Trennungen bei Gericht um 5,9% zugenommen, darunter vor allem jene, die einvernehmlich beantragt wurden (+12,5%); der Anteil der strittigen Trennungen hat hingegen um 8,4% abgenommen. Die standesamtlichen Trennungen verzeichnen ein Minus von 6,9%.
Die Zahl der Scheidungen ist nach dem Spitzenwert von 875 im Jahr 2016 auf 689 Scheidungen im Jahr 2019 gesunken (-21,3%). Fast zwei Drittel der Schei- dungen (441) erfolgten vor Gericht, 248 Ehen wurden vor dem Standesbeamten gelöst. Im Vergleich zum Vorjahr haben die Scheidungen bei Gericht um 3,0% zugenommen, die standesamtlichen hingegen um 4,2% abgenommen. Trotz des Gesetzesdekretes Nr. 132/2014, welches die Entlastung der Gerichte zum Ziel hatte, machen die Scheidungen bei Gericht immer noch 64,0% aller Scheidungen aus.
Die Scheidungsrate beträgt 12,9 Scheidungen je 10.000 Ein- wohner.
Bereits mehr als die Hälfte (52,3%) der von den Standesämtern und von den Gerichten durchgeführten Scheidungen sind „schnelle Scheidungen“(1). Das be- deutet, dass zwischen Trennung und Scheidung weniger als drei Jahre vergangen sind.
Die Gesamtscheidungsziffer ist mit 321 Scheidungen je 1.000 Eheschließungen zum fünften Mal in Folge höher als die Gesamttrennungsziffer (313). Dies be- deutet, dass bei gleichbleibendem Scheidungsverhalten ca. 30% aller ehelichen Gemeinschaften im Laufe der Zeit geschieden würden.
Südtirols Nachbarländer Österreich und Schweiz verzeichnen erheblich höhere Scheidungsziffern: 407 bzw. 411 je 1.000 Eheschließungen. In Deutschland liegt die Gesamtscheidungsziffer bei 318 (DeStatis, 2018). Italienweit entfallen im Jahr 2017 (IST A T , letzte verfügbare Daten) 319 Scheidungen auf 1.000 Eheschließungen.
Im benachbarten Bundesland Tirol beläuft sich die Gesamtscheidungsziffer auf 349 je 1.000 Eheschließungen und ist somit auch höher als in Südtirol (Statistik Austria, 2019).
Um die Stabilität der Ehen zu bewerten, wird die Zeit- dauer zwischen Hochzeit und Trennungsurteil betrachtet.
Von den 655 Ehepaaren, die sich 2019 trennten, konnten 16,0% ihren 5. Hochzeitstag nicht mehr zusammen feiern, 23,2% trennten sich nach 5 bis 9 Ehe- jahren, 13,0% nach 10 bis 14 und 16,8% nach 15 bis 19 Jahren. 31,0% der getrennten Ehen hatten 20 Jah- re und länger gehalten.
Der Anteil der Trennungen langer Ehen (15 Jahre und mehr) hat sich in den letzten Jahrzehnten fast verdreifacht (von 17,2% im Jahr 1975 auf 47,8% im Jahr 2019), während die Trennungen von erst seit weniger als fünf Jahren bestehenden Ehen gesunken sind (von 27,2% im Jahr 1975 auf 16,0% im Jahr 2019).
Das Durchschnittsalter bei der Trennung beträgt derzeit bei den Männern 46,9 und bei den Frauen 43,9 Jahre.
Mehr als 70% der gerichtlichen Trennungen erfolgen einvernehmlich. Bei den strittigen Trennungen reichen weiterhin vor allem die Ehefrauen (76,8%) den Antrag ein.
63,0% der gerichtlichen Scheidungen erfolgen in beid- seitigem Einvernehmen. Im Gegensatz zu den stritti- gen Trennungen reichen bei den strittigen Scheidun- gen vermehrt die Männer den entsprechenden Antrag ein (56,4% gegenüber 43,6%). Die Trennungen und Scheidungen vor dem Standesbeamten der Gemein- de hingegen können, wie vom Gesetz vorgesehen, nur einvernehmlich eingereicht werden.
Bei 81,0% der Ehen gehen beide Partner zum Zeitpunkt der Trennung einer bezahlten Beschäftigung nach, sind also finanziell unabhängig voneinander. Lediglich 14,0% der Frauen und 9,1% der Männer ste- hen nicht (mehr) im Berufsleben.
Die Dauer einer Ehe kann auch durch die unterschiedliche Nationalität der Ehepartner beeinflusst werden. Von den 655 Trennungen betreffen 134 Fälle (20,5%) Ehepaare, bei denen einer der Ehepartner einer ausländischen Nation angehört oder die italienische Staatsbürgerschaft erst nach der Geburt erhalten hat. Der Anteil an Trennungen von Paaren, bei denen beide Partner ausländische Staatsbürger sind, ist mit 5,6% sehr gering.
61,1% der Ehen, welche im Jahr 2019 geschieden wurden, sind kinderlos oder die Kinder sind bereits erwachsen. In 19,4% der Fälle ist ein minderjähriges Kind, in 16,5% sind zwei und in 2,9% drei oder mehr Kinder betroffen. Insgesamt sind bei fast 40% aller Scheidungen minderjährige Kinder involviert.
Obwohl seit 2006 das Sorgerecht, außer in besonderen Härtefällen, auf beide Eltern entfällt, kommen immer noch vor allem die Väter für den Unterhalt ihrer Nachkommen auf. Meist wird die gemeinsame Wohnung eher der Frau zugesprochen als dem Mann (34,0% gegenüber 10,5%), wenn sie nicht zugunsten getrennter Wohnungen aufgelassen wird (55,1%).
Bis 2005 wurde das Sorgerecht für die Kinder fast ausschließlich der Mutter zugesprochen. Mit Gesetz Nr. 54 von 2006 wurde das italienische Familienrecht dahingehend abgeändert, dass nach einer Trennung oder Scheidung das Sorgerecht beiden Elternteilen zugesprochen wird.
Bereits im Jahr 2007 wird in 63,1% der Scheidungen beiden Elternteilen das gemeinsame Sorgerecht zugewiesen, 2019 werden die Kinder bei fast allen gerichtlichen Scheidungen beiden Elternteilen anvertraut.
Es gibt nur noch wenige Fälle, in denen das Sorgerecht entweder nur der Mutter oder nur dem Vater zugewiesen wird. Auch das Sor- gerecht für Minderjährige an Drittpersonen ist eine Restkategorie, von der weniger als 1% der Kinder betroffen ist.
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