Der verbotene E-Roller
Die Stadtpolizei hat in Bozen eine Frau gefilzt, die mit einem nicht für den Straßenverkehr zugelassenen E-Roller unterwegs war.
Die Stadtpolizei hat in Bozen eine Frau „aus dem Verkehr gezogen“, die auf einem Gefährt unterwegs war, das sie laut der geltenden Straßenverkehrsordnung nur in ihrem Privatgarten oder auf ihrem Balkon hätte benutzen dürfen.
Die Frau war mit einem Elektroroller unterwegs, als sie an der Kreuzung Drususallee-Romstraße in eine Kontrolle geriet.
Dabei stellte sich heraus, dass der E-Roller nicht für den Straßenverkehr zugelassen war – sondern nur für Fahrten auf Privatgrund.
Da der spezifische E-Roller in die Kategorie eines Leichtmotorrades fiel, hätte die Frau einen Helm tragen müssen. Und das Fahrzeug hätte mit einer Kenntafel ausgestattet sein und versichert sein müssen.
Die Frau, so die Polizei, hätte beim Kauf hellhörig werden müssen, da das Gerät als „Elektro-Scooter“ angeboten worden sei.
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Kommentare (7)
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hallihallo
wenn man ein 16jähriger für ein motorrad einen führerschein kauft , braucht er einen führerschein und wenn einen einen e-roller kauft der zu stark ist, braucht er halt auch einen führerschein, weil dies wie ein elektrisches motorrad ist.
ich kann mir ja auch nicht ein e-auto über internet aus china bestellen und damit herumfahren.
achtung diese e-roller erreichen geschwindikeiten von 80-90 km/h sind also nicht mit spielzeug zu vergleichen.
selbst bei e-bikes muss der motor bei 25 km/h automatisch abschalten, ansonsten sind das leichtmotorräder.
robby
Hätte die Frau gesagt dass sie zu den Goldstücken im Bahnhofspark unterwegs ist wäre ihr nichts passiert, im Gegenteil, möglicherweise hätte sie noch Begleitschutz bekommen.