„Gehen nach Straßburg“
Es ist amtlich! Nach zehn Jahren Rechtsstreit wurden nun Vertreter der Süd-Tiroler Freiheit für das berühmt-berüchtigte „Besen-Plakat“ rechtskräftig verurteilt.
Die Süd-Tiroler Freiheit hat im Vorfeld dieser letzten Verhandlung bewusst auf das Recht auf Verjährung verzichtet, um vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte ziehen zu können.
Rückblick: Vor 10 Jahren wurde anlässlich des 90. Jahrtages der Annexion Südtirols durch Italien mit einem Besen symbolisch der Kehraus dargestellt, um zu verdeutlichen, dass Südtirol auf Italien verzichten könne, s0 die STF in einer Aussendung.
Die Süd-Tiroler Freiheit wurde daraufhin wegen Schmähung der italienischen Fahne angezeigt.
Sven Knoll und Eva Klotz – damals Landtagsabgeordnete – und Werner Thaler – rechtlicher Vertreter der Bewegung – wurden nun wegen Schmähung der italienischen Fahne schuldig gesprochen und zu Geldstrafen zu je 3.000 Euro verurteilt.
Für den Rechtsanwalt der Süd-Tiroler Freiheit, Nicola Canestrini, ist das nicht verständlich: „Menschen, die keine Gerechtigkeit erwarten, erleiden in Gerichtssälen keine Enttäuschung: die Verteidigung der Grundfreiheiten ist ein schwieriger Weg, aber die Schwierigkeiten werden uns nicht abschrecken!“
Nun wird sich die Süd-Tiroler Freiheit mit Canestrini an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg wenden. Denn die Bewegung ist überzeugt: „Das Recht auf freie Meinungsäußerung muss mehr gelten als ein Paragraf aus der Faschistenzeit!“
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