„An die Arbeit!“
Gute Nachrichten für die Schönheitspfleger: auch sie dürfen ab 30. November 2020 ihre Betriebe aufsperren.
Nach der Mitteilung der Landesregierung vom Donnerstag, dass kommenden Montag nur die Friseure im Körperpflegebereiche öffnen dürfen, war die Unmut und die Enttäuschung unter den Inhaber*innen von Schönheitssalons immens. Karin Ploner, Obfrau der Schönheitspfleger im lvh betonte: „Es kann nicht sein, dass wir immer die Leidtragenden dieser Situation sind. Das verkraften unsere Betriebe ganz einfach nicht mehr und die Entscheidungen sind für uns nicht nachvollziehbar.“
Dieselbe Meinung vertritt auch der lvh, der sich daraufhin vehement und intensiv für eine Öffnung der Berufskategorie eingesetzt hat. „Wir waren gestern Abend und heute Vormittag konstant in Kontakt mit dem Landeshauptmann und dem Wirtschaftslandesrat, um eine Lösung zu finden“, erklärte lvh-Vizepräsident Hannes Mussak heute im Rahmen einer Aussprache zwischen dem Berufsbeirat der Schönheitspfleger und Landesrat Achammer.
Umso erfreulicher war dann die Mitteilung des Landesrates, dass das Land sein Versprechen einhalten wird und dahingehend auch die Arbeit der Schönheitspfleger ab dem 30. November zugelassen ist. Das offizielle Landesdekret liegt derzeit noch nicht vor. „Ich bedanke mich sehr beim lvh, in erster Linie beim Präsidenten Martin Haller, für seinen Einsatz und bei der Politik fürs Einlenken“, sagte Ploner abschließend.
Um in Zukunft Lockdown-Situationen auch für die Schönheitspfleger zu entschärfen, fielen bereits einige Lösungsvorschläge, die in einem zweiten Moment vertieft werden sollen. Landesrat Achammer und der Berufsbeirat werden diesbezüglich einen weiteren Gesprächsaustausch organisieren, bei dem dieses Thema konkretisiert werden soll. Inzwischen heißt es auch für die Schönheitspfleger wieder: an die Arbeit!
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